Fluchtwegleuchten – sichern den Rettungsweg
Ob in öffentlichen Gebäuden, Kinos, Einkaufszentren oder Parkhäusern – überall sind leuchtende
Rettungszeichen
angebracht. Sie dienen dazu, Menschen im Störfall den Weg nach Draußen
zu zeigen. Schließlich kann es zu jederzeit z. B. durch einen Sturm
oder Feuer zu einem Stromausfall kommen. Dann ist es wichtig, dass sich
die im Inneren befindlichen Personen ohne Schwierigkeiten und Gefahr
das Gebäude verlassen können. Der Einsatz von Sicherheits- und
Notbeleuchtung ist sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben, wenn die
Allgemeinbeleuchtung ausfällt und wirtschaftlicher sowie körperlicher
Schaden entstehen kann. Die Anforderungen an diese Sicherheits- und
Notbeleuchtung werden u.a. in der DIN EN 1838 geregelt.
Beleuchtung von Fluchtwegen
Bei der
Notbeleuchtung unterscheidet man zwischen Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung. Letztere untergliedert man wiederum in
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung sowie die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Bei Treppen, Schwellen oder kreuzenden Gängen ist eine Notbeleuchtung
zusätzlich zur normalen Beleuchtung zu schaffen, um einen sicheren
Flutweg zu gewährleisten. Zwischen einer und drei Stunden muss die
Betriebsdauer einer solchen Notbeleuchtung betragen.
Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege
Sofern es zu einem Stromausfall kommt, soll die Beleuchtung das
gefahrenlose Verlassen von Gebäuden und ausreichende Sehbedingungen
sowie Orientierung der Personen gewährleistet werden. Die
Richtungshinweise, um den Notausgang zu finden, müssen klar erkennbar
sein genau wie die Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.
Antipanikbeleuchtung an stark frequentierten Orten
Um einer eventuellen Panik an stark frequentierten Orten und offenen
Flächen vorzubeugen, ist eine Antipanikbeleuchtung wichtig. Sie soll
ausreichende Lichtbedingungen bieten und so Orientierung schaffen, um
den Rettungsweg sicher zu erreichen.
Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Arbeitsplätze, an denen mit laufenden Maschinen oder mit gefährlichen
Stoffen gearbeitet wird, gelten besondere Regeln. Dadurch sollen
geeignete Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit des Bedienungspersonals und
anderer in den Räumlichkeiten befindlicher Personen ermöglicht werden.
Rettungszeichen- und Hinweisleuchten für den Dauerbetrieb
In diesen beschriebenen Fällen kommen Notleuchten zum Einsatz. Das sind
Leuchten, die mit Hilfe einer eigenen (Einzelbatterieleuchten) oder mit
einer externen Energiequelle (Gruppenbatterie oder
Zentralbatterieleuchten) funktionieren. Es werden dabei Not-,
Rettungszeichen-, Sicherheits- und Hinweisleuchten unterschieden. Für
die Dauerschaltung sind Rettungszeichen- und Hinweisleuchten
vorgeschrieben. Oft sind Notlichtanlagen eine Kombination aus
Hinweisschildern und allgemeinen
Leuchten,
welche über eine Notlichtfunktion verfügen. Solche Anlagen
funktionieren entweder über die Stromversorgung oder aber direkt über
die Leuchte durch eine
Batterie.
Hinweise müssen leicht verständlich sein
Sicherheitsleuchten dienen der Beleuchtung und der Kennzeichnung von
Rettungswegen, wofür wiederum unterschiedliche Leuchten erforderlich
sind. Die Auffälligkeit eines Rettungszeichens und das Erkennen der
Zeichenaussage hängen nicht nur von der Farbe und der Helligkeit des
Zeichens, sondern auch von dessen Größe und Form ab. Hinweisleuchten
unterliegen daher besonderen Regeln und Vorschriften. Sie müssen leicht
verständlich, von Weitem erkennbar und an strategisch wichtigen Punkten
platziert werden. Bei den Hinweisleuchten unterscheidet man zwischen
durchleuchtete und beleuchtete Schilder.
LED löscht klassische Leuchtstofflampen ab
Im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung zeichnet sich der Trend ab, klassische
Leuchtstofflampen durch LED zu ersetzen. Hochwertige
LEDs
können eine Lebensdauer von 50.000 bis 80.000 Stunden haben, was
angesichts steigender Betriebskosten und des veränderten
Umweltbewusstseins der Bevölkerung ein nicht zu unterschätzender Faktor
ist.
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