Schweißerhandschuhe – Genormter Schutz für Schweißerhände
Bei Verfahren wie dem Schweißen ist
Schutzkleidung zu tragen, die nach EN 470-1 zertifiziert ist und dadurch eine begrenzte Flammenausbreitung besitzt. Grundlage für diese Prüfung ist EN 532. Kleidung wie die
Schweißerjacke,
-hose oder
-overall muss so beschaffen sein, dass keine elektrisch leitende Verbindung entstehen kann. Wichtig ist auch das Zubehör, wie z. B. Schweißerhandschuhe. Dabei handelt es um
Handschuhe, welche häufig aus Rinden- oder Spaltleder bestehen. Sie sollen Hände und Handgelenke des Schweißers bei extrem hohen Temperaturen vor metallischen Spritzern, vor UV-Strahlen, Kontakt- und konvektiver Wärme schützen und ein Durchbrennen der Handschuhoberfläche verhindern. Welche Anforderungen an Schweißerhandschuhe zu stellen sind, möchten wir Ihnen im Folgenden darstellen.
Anforderungen im Überblick
Bereits der allgemeine Anforderungsbereich an
Arbeitsschutzhandschuhe ist hoch gesteckt. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Sie gute Handschuhe erwerben, achten Sie auf die Auszeichnung der DIN EN 420, dort sind die allgemeinen Anforderungen an Handschuhe festgelegt.
In dieser Norm erfolgt auch die Kategorisierung der Handschuhe von I für
geringe Risiken (sie schützen lediglich vor Schmutz oder kommen dem Produktschutz zu Gute) über II für
mittlere Risiken vor allem im mechanischen Bereich bis hin zu III für
hohe Risiken, die tödliche Gefahren oder irreversible Schädigungen hervorrufen können.
Wenn Sie nicht sicher sind, welches Gefährdungspotential bei Ihnen vorkommt und Sie zwischen zwei Klassen schwanken: wählen Sie vorsichtshalber die höhere Klasse.
Ein weiteres wichtiges Merkmal stellen auf Handschuhen angebrachte
Piktogramme dar. Diese weisen die einzelnen Gefahrenpotentiale genau aus, bei denen Sie die Handschuhe einsetzen dürfen; bei Schweißerhandschuhe achten Sie also auf das Zeichen Hitze und/oder Feuer. Auch das CE-Zeichen darf bei der Auswahl nicht vernachlässigt werden.
Prüfungsverfahren nach DIN EN 12477
Die Hände sind der Körperteil, der am häufigsten mit Stoffen, hohen oder niedrigen Temperaturen oder mechanischen Belastungen in Berührung kommt. Sie müssen daher zuverlässig geschützt werden, um Unfälle zu vermeiden. In der DIN EN 12477 namens „Schutzhandschuhe für Schweißer“ sind die Anforderungen an Schweißerhandschuhe geregelt. Diese werden so in Ausführungen A (geringe Fingerfertigkeit) und B (hohe Fingerfertigkeit, empfohlen bei WIG-Schweißen) unterteilt und müssen in einem Prüfungsverfahren den Mindestanforderungen u.a. nach EN 388 (mechanische Risiken), EN 407 (thermische Risiken) und EN 702 (Kontaktwärmebeständigkeit) entsprechen.
Nach bestandener Prüfung werden die Handschuhe mit der entsprechenden Norm sowie dem Buchstaben A oder B gekennzeichnet z. B. EN 12477:A. Übrigens, mit A gekennzeichnete Handschuhe erfüllen höhere Anforderungen als solche mit dem Buchstaben B, bieten aber geringere Fingerfertigkeit.
Kein Schutz gegen Stromschlag
Sollten Sie Schweißerhandschuhe für Lichtbogen-Schweißen verwenden, beachten Sie, dass diese Handschuhe keinen Schutz gegen einen Stromschlag beispielsweise durch defekte Geräte bieten. Das Risiko eine Stromschlags erhöht sich, wenn die Handschuhe nass oder verschmutzt sind. Achten Sie auf die Angaben des Herstellers.
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