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Schilderdschungel

Verkehrsschilder

Unter Verkehrsschildern versteht man eine DIN-gerechte Ausweisung im Straßenverkehr. Die Schilder sind nach mehreren Bestimmungen gestaltet. In der StVO (Straßenverkehrsordnung) ist festgeschrieben, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer nach ihnen zu richten hat. Durch die Vereinheitlichung der Farben, Symbole und Formen soll eine schnelle und einfache Erkennbarketi gewährleistet werden. Ohne Verkehrszeichen würde Chaos auf unseren Straßen entstehen.

Auch auf privatem bzw. Firmengelände müssen die passenden Schilder stehen, wenn die StVO per Schild "Auf diesem Gelände gilt die StVO" als gültig erklärt wird. Baustellen müssen abgesichert werden, und es gilt bestimmte Regeln der Bürokratie zu beachten, um Schaden von sich und anderen fernzuhalten.

Sicherheit auf Ihrem Gelände

Ermitteln Sie den Bedarf an Schildern genau. Eine ordentliche Parkausweisung macht Eindruck bei Besuchern. Mit Hilfe eindeutige Regelungen und gut gewählter Verkehrszeichen erhöhen Sie die Arbeitssicherheit und schützen Ihre Mitarbeiter vor Unfällen. Guter Arbeitsschutz kommt Ihnen als Unternehmer und der ganzen Firma zu Gute. Als Unternehmer tragen Sie die Verantwortung für die Absicherung Ihrer Baustelle, für das gesundheitliche Wohl Ihrer Mitarbeiter und für Ihr eigenes Wohl.

Verkehrsschilder und Ihre Kategorien

  • Gefahrenzeichen warnen uns. Sie sollen uns auf unvorhersehbare Risiken wie spielende Kinder, Wildwechsel oder scharfe Kurven aufmerksam machen. Mit geringem Abstand zur Gefahrenstelle aufgestellt, bleibt der Bezug erhalten. Nach Möglichkeit stehen solche Schilder allein oder mit einem nötig werdenden Verbotsschild zusammen, um unsere gesamte Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Oftmals wird durch Zusatzschilder das Risiko genauer definiert.
  • Vorschriftzeichen weisen uns an, bestimmte Handlungen durchzuführen. Sie untergliedern sich in Verbots- und Gebotsschilder. Wer sich nicht an sie hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es sollen maximal zwei Schilder, in Ausnahmefällen auch drei, gleichzeitig aufgestellt werden. Wählt man die Dreier-Variante, darf sich nur ein Schild direkt an den fließenden Verkehr richten. Die Zeichen 201/278 bis 282 und 350 dürfen nicht miteinander kombiniert werden. Vorschriftszeichen sind beispielsweise Geschwindigkeitsbegrenzungen, Parkverbot, Radweg oder Haltestellenschilder. An jedes dieser Zeichen bindet sich eine Vorschrift.
  • Richtzeichen sind im wörtlichen Sinne Zeichen, die uns die richtige Richtung weisen und uns Informationen übermitteln. Sie sagen uns, was wir tun sollen, halten uns auf Kurs oder sprechen Empfehlungen aus. Richtzeichen enthalten oftmals Gebote und Verbote. Ein Ortseingangsschild ist ein Richtzeichen und verbietet uns gleichzeitig, schneller als 50 km/h zu fahren.
  • Zusatzzeichen sind ergänzend oder informativ. Es sollen nicht mehr als 2 Zusatzzeichen gleichzeitig angebracht werden. Die Zusatzzeichen sind immer unter dem entsprechenden Hauptverkehrszeichen angebracht, um eine entsprechende Zuordnung zu ermöglichen. Zusatzzeichen versorgen uns mit näheren Informationen. Zum Beispiel weisen Sie uns auf den Verlauf von Vorfahrtstraßen hin, geben uns zeitliche Begrenzungen für Halteverbote an oder informieren uns, dass der Winterdienst eingeschränkt ist.

Von der Idee zum aufgestellten Schild

Im öffentlichen Verkehrsraum kann man nicht einfach ein Schild kaufen und dieses aufstellen. Um ein neues Schild aufstellen zu dürfen, ist es nötig, Genehmigungen einzuholen. Zuständig dafür ist die Straßenverkehrsbehörde. Es erfolgt dazu eine Unterscheidung nach "dauerhafter Aufstellung" oder "vorübergehender Aufstellung". Unterschiedliche Faktoren werden berücksichtigt, bevor der Antrag genehmigt wird. Ist der Antrag dann bewilligt, kann das Schild aufgestellt werden.

Die richtige Wahl

Die Größe

Die Größe muss den Erfordernissen angepasst werden und ist für bestimmte Geschwindigkeiten festgeschrieben. Unnötig große Verkehrsschilder werden vermieden. Es gelten folgende Vorschriften:

Für alle eckigen Schilder gilt:

  • Größe 1 - 0 bis 50 km/h
  • Größe 2 - 50 bis 100 km/h
  • Größe 3 - über 100 km/h

Für alle runden Schilder gilt abweichend:

  • Größe 1 - 0 bis 20 km/h
  • Größe 2 - mehr als 20 km/h bis 80 km/h
  • Größe 3 - mehr als 80 km/h

Reflektorfolientyp

Verkehrszeichen sind reflektierend beschichtet. Sie streuen das Licht nicht, sondern geben es gebündelt zur Lichtquelle zurück. Man unterscheidet hier 3 Typen:

  • Typ 1 ist für Straßen und Plätze mit geringer Nachtbeleuchtung, für Betriebsplätze und wenig befahrene Landstraßen geeignet.
  • Typ 2 ist für schwach beleuchtetes Landgebiet, Vorstädte mit schwächerer Beleuchtung und gut ausgeleuchteten Betriebsgeländen einsetzbar.
  • Typ 3 wird auf Autobahnen, Schnellstraßen und Überlandstraßen eingesetzt, wo hohe Geschwindigkeiten auftreten. Durch die hohe Kontrastgüte werden sie auch in stark beleuchteten Umfeldern angebracht.

Material und Symbolik

Aluminiumschilder sind extrem witterungsbeständig. Randverstärkungen erhöhen die Lebensdauer. Piktogramme sind für Tafeln, die den Verkehr leiten, hervorragend geeignet. Mit Hilfe von Piktogrammen können schnell änderbare Markierungen gesetzt werden wie z.B. kurzfristige Streichungen auf Wegweisern oder Sperrungen einzelner Fahrbahnen für bestimmte Verkehrsmittel. Die Änderung ist dann einfach wieder rückgängig zu machen.

DIN und CE

Verkehrsschilder unterliegen mehrer DIN-Normen, die meisten Schilder sind CE geprüft. Farbe, Form und Schriftart sind vom Deutschen Institut für Normung festgelegt und dürfen nicht geändert werden. Die Bedeutung von verkehrssignalrot oder signalblau ist für alle eindeutig. Das Auge erkennt zuerst von Weitem die Farbe, dann die Form und ganz zum Schluss die Schrift. Das Zusammenspiel aller Faktoren verbindet das Bild mit der Bedeutung. Im Durchschnitt hat ein Verkehrsteilnehmer nur 3 Sekunden, um das Schild genau zu entziffern.

Wo und wie aufstellen?

Verkehrszeichen werden grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand, nach Möglichkeit im Winkel von 90° zur Fahrbahn aufgestellt. Wenn es an einer Stelle besonders gefährlich ist, können sie auch auf beiden Seiten der Straße aufgestellt werden. Der Seitenabstand zur Fahrbahn muss innerorts mindestens 0,3 Meter und außerorts mindestens 1,5 Meter betragen.

Die Mehrfachanbringungen sind je nach Unterkategorie begrenzt. Das gilt auch für Bau- und Arbeitsstellen.

Wenn Verkehrszeichen dauerhaft aufgestellt werden, müssen sie an weiße oder graue fest eingebaute Pfosten angebracht werden. Bei vorübergehender Beschilderung können mobile Lösungen und Schilderständer gemäß Straßenbaurichtlinie benutzt werden. Achten Sie auf die Anbringungshöhe der Schilder.

Insbesondere im Baustellensicherungsbereich und bei vorübergehender Beschilderung ist es wichtig, dass alle bestehenden Regelungen, die in Konflikt zu den temporären Regelungen stehen, für die Maßnahmedauer aufgehoben werden.

Wann sind Schilder unbrauchbar?

Wenn mehr als 20 Prozent der Folienbeschichtung beschädigt oder die Schilder nicht mehr eindeutig lesbar sind, haben sie ausgedient. Diese Exemplare müssen ausgesondert und ersetzt werden.

* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
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