Der Gefahrstoffschrank sorgt für sichere Arbeitsplätze
Der Gefahrenstoffschrank ist besonderer
Sicherheitsschrank. Wenn man mit brennbaren, aggressiven Gefahrstoffen, Chemikalien oder Pflanzenschutzmitteln arbeitet, benötigt man einen entsprechenden Schutzschrank. Nach Arten werden daher unterschieden,
Zum Aufbau
Gefahrstoffschränke gibt es in unterschiedlichen Größen, in vielfältigen Ausgestaltungsvarianten oder mit Falt- bzw. auch Flügeltüren. Flügeltüren gibt es als 2-türige Version oder aber als Einzeltüren, die je nach Anschlag rechts oder links wählbar sind. Im Labor und der Industrie findet sich der Gefahrstoffschrank nicht nur als freistehender Standschrank, sondern auch als Hochschrank oder Unterbauschrank für den Einbau in Laborabzügen. Unterschränke können dabei nicht nur Türen, sondern auch Schubladen beinhalten.
Zur Ausführung: der Anschlag für Türen
Der Türanschlag ist die Seite, an der die Türe mit einem Band oder einem Scharnier am Rahmen oder am Schrank befestigt ist. Die Unterscheidung in rechts und links wird dabei nach der Sicht auf die Bänder der Türe vergeben. Als Beispiel gilt daher eine Tür, die links angeschlagen ist, als eine Tür, die sich bei Aufsicht von außen auf die Scharniere von rechts nach links öffnen lässt.
Anschluss für technische Entlüftung
Gefahrstoffschränke müssen nicht nur mit einer Anschlussmöglichkeit für eine technische Entlüftung ausgestattet sein, sondern im Brandfall auch über einen Mechanismus verfügen, der die Türen selbsttätig binnen 30 Sekunden schließt (Türschließautomatik).
Wartung und Prüfung sind wichtig, weil sie vom Gesetzgeber aus sicherheitstechnischen Gründen vorgeschrieben sind. Maßgebend für die Gefahrstoffschränke sind das Chemikaliengesetz sowie das Arbeitsschutzgesetz. Die konkreten Verpflichtungen sind in folgenden Technischen Regeln und Verordnungen zu finden:
- §§ 3, 10 und 11 der Betriebssicherheitsverordnung,
- § 4 der Arbeitsstättenverordnung,
- TRSG 526 und TRGS 800 der Technischen Regeln und
- § 7 der Gefahrstoffverordnung.
Ohne regelmäßige Prüfung besteht im Fall eines Schadens meist die Gefahr den Versicherungsschutz zu verlieren.