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  Laserwarnschild  (217 Angebote unter 27.800.946 Artikeln)Zum Expertenwissen

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Zutritt für Unbefugte verboten DIN 4844-2, Kombischild, Kunststoff, 210x297 mm (1 Angebot) 
Zutritt für Unbefugte verboten Material: Kunststoff Format: 29,7 x 21 cm Symbol nach: ASR A1.3 (2013) DIN 4844-2, D-P006 TROS Laserstrahlung T3
Moedel
661K
ab € 5,26*
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Aufkleber LASER KLASSE 4 DIN 60825-1, Textschild f. Zugangskl.,Folie,52x26 mm,10 Stk./Bog. (1 Angebot) 
GEFAHR - LASERSTRAHLUNG KLASSE 4 WENN GEÖFFNET BESTRAHLUNG VON AUGE ODER HAUT DURCH DIREKTE ODER STREUSTRAHLUNG VERMEIDEN KLASSIFIZIERT NACH DIN EN 60825-1:2022-07 Material: Folie selbstklebend For...
Moedel
77538F26
ab € 3,61*
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Betreten verboten, Kombischild, Kunststoff, 210x297 mm (1 Angebot) 
Betreten verboten Material: Kunststoff Format: 29,7 x 21 cm Symbol nach: ASR A1.3 (2013) DIN 4844-2, D-P006 TROS Laserstrahlung T3
Moedel
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ab € 5,26*
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Zutritt für Unbefugte verboten, Kombischild, Alu, 262x371 mm (1 Angebot) 
Zutritt für Unbefugte verboten Material: Aluminium 0,6 mm Format: 37,1 x 26,2 cm Symbol nach: ASR A1.3 (2013) DIN 4844-2, D-P006 TROS Laserstrahlung T3
Moedel
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ab € 8,20*
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Laserkennzeichnung Laser Klasse 1 Warnschild, selbstkl. Folie ,10,50x5,20cm (3 Angebote) 
Warn-Zusatzschild - Laserkennzeichnung Laser Klasse 1 Laser Klasse 1 Material: PVC-Folie, selbstklebend Größe (BxH): 10,5 x 5,2 cm
Wolk
21.1900
ab € 1,33*
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Warn-Kombischild Laserstrahlung Laser Klasse 4, Folie, selbstklebend, 150x200mm (1 Angebot) 
Warn-Kombischild Laserstrahlung Laser Klasse 4, Folie, selbstklebend, 150x200mm Warn-Kombischild Laserstrahlung Bestrahlung von Auge oder Haut durch direkte oder Streustrahlung vermeiden Laser Klas...
Kroschke
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Aufkleber LASER KLASSE 1 DIN 60825-1, Textschild, Folie, 105x52 mm (1 Angebot) 
LASER KLASSE 1 KLASSIFIZIERT NACH DIN EN 60825-1:2022-07 Material: Folie selbstklebend Format: 105 x 52 mm gemäß: DIN EN 60825-1 VDE 0837-1 Jede Laser-Einrichtung der Klasse 1 muss mit diesem Hinwe...
Moedel
77520F52
ab € 0,72*
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Laserkennzeichnung Laser Klasse 1 Warnschild, selbstkl. Folie ,14,80x7,40cm (3 Angebote) 
Warn-Zusatzschild - Laserkennzeichnung Laser Klasse 1 Laser Klasse 1 Material: PVC-Folie, selbstklebend Größe (BxH): 14,8 x 7,40 cm
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Aufkleber LASER KLASSE 3B DIN 60825-1, Textschild, Folie, 52x26 mm, 10 Stück/Bogen (1 Angebot) 
WARNUNG - LASERSTRAHLUNG NICHT DEM STRAHL AUSSETZEN LASER KLASSE 3B KLASSIFIZIERT NACH DIN EN 60825-1:2022-07 Material: Folie selbstklebend Format: 52 x 26 mm LE = 10 Stück/Bogen, Preis/Bogen gemäß...
Moedel
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Laserkennzeichnung Laserstrahlung Nicht..Warnschild , selbstkl.,14,80x7,40cm (3 Angebote) 
Warn-Zusatzschild - Laserkennzeichnung Laserstrahlung Nicht in den Strahl blicken, Laser Klasse 2 Laserstrahlung - Nicht in den Strahl blicken - Laser Klasse 2 Material: PVC-Folie, selbstklebend Gr...
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ab € 1,43*
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Aufkleber LASER KLASSE 4 DIN 60825-1, Textschild, Folie, 200x140 mm (1 Angebot) 
GEFAHR - LASERSTRAHLUNG BESTRAHLUNG VON AUGE ODER HAUT DURCH DIREKTE ODER STREUSTRAHLUNG VERMEIDEN LASER KLASSE 4 KLASSIFIZIERT NACH DIN EN 60825-1:2022-07 Material: Folie selbstklebend Format: 200...
Moedel
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ab € 3,60*
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Laserkennzeichnung Laserstrahlung Nicht..Warnschild, selbstkl.10,50x5,20cm (3 Angebote) 
Warn-Zusatzschild - Laserkennzeichnung Laserstrahlung Nicht in den Strahl blicken, Laser Klasse 2 Laserstrahlung - Nicht in den Strahl blicken - Laser Klasse 2 Material: PVC-Folie, selbstklebend Gr...
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Aufkleber LASER KLASSE 4 DIN 60825-1, Textschild, Folie, 52x26 mm, 10 Stück/Bogen (1 Angebot) 
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Laserstrahl. Bestrahlung von Auge oder Laserkennzeichnung, selbstkl.10,50x5,20cm (3 Angebote) 
Warn-Zusatzschild - Laserkennzeichnung Laserstrahl. Bestrahlung von Auge oder Haut durch Laserstrahlung - Bestrahlung von Auge oder Haut durch direkte Streustrahlung vermeiden - Laser Klasse 4 Mate...
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Aufkleber Zutritt für Unbefugte verboten, Kombischild, Folie, 297x420 mm (1 Angebot) 
Zutritt für Unbefugte verboten Material: Folie selbstklebend Format: 42 x 29,7 cm Symbol nach: ASR A1.3 (2013) DIN 4844-2, D-P006 TROS Laserstrahlung T3
Moedel
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Mehr Sicherheit durch Laserkennzeichnung

Laser werden in vielen Bereichen benutzt, oft ist der Einsatz sogar für den Benutzer so selbstverständlich, dass wir ihn gar nicht mehr wahrnehmen. In CD-Playern, im Barcodescanner der Kasse, im Laserdrucker, in Wasserwaagen, Entfernungsmessern oder bei Lichtshows in Discotheken - Laser sind allgegenwärtig. Einige spezielle Verfahren in der Produktion können ebenfalls nicht auf die Lasertechnik verzichten. So werden Laser zum Beispiel auch zum Trennen oder Bearbeiten von Oberflächen verwendet. In der Medizin und im Labor sind sie ebenfalls unersetzlich.

Der Laser und seine Gefahren

Laser bergen für uns eine leicht zu unterschätzende Gefahr. Durch die Lichtbündelung, die eine hohe Energie erzeugt, können Laser unsere Augen und auch Haut schädigen. Selbst Brände und Explosionen können ohne Sicherheitsvorkehrungen von starken Lasern ausgelöst werden. Abhängig ist die Gefahr von seiner Intensität. Mit anderen Worten, von der Stärke des Lichtbündels und damit der ausgegebene Energie das Lasers. Wichtig ist dabei, dass die Gefahr auch unsichtbar sein kann. Angeboten werden nicht nur Laser mit sichtbaren Lichtbündeln, sondern auch solche, deren Strahlung für uns nicht sichtbar ist, da sich das Licht in Wellenlängen des Infrarot- oder Ultraviolettbereiches befindet. Wir können das Risiko also selten richtig, wenn überhaupt einschätzen.
Hohe Leistungsdichte
Die Hauptgefahr der Lasertechnologie besteht in der hohen Leistungsdichte des Strahls. Wenn dieser auf Gewebe trifft, kann es zerstört werden. Auch die Streustrahlung des Lasers kann zu Schädigungen führen. Die Netzhaut des Auges ist besonders empfindlich und daher sehr gefährdet. Eine kurze Einstrahlzeit des Laserstrahls reicht aus, um die Netzhaut irreparabel zu beschädigen. Da wir bei der Bestrahlung und Blendung durch den Laserstrahl keine Schmerzen empfinden, kann die Schädigung auch durch häufiges Einwirken schleichend zustande kommen. 
Entscheidend für die Intensität der Strahlen sind die Ausgangsleistung des Geräts sowie die Entfernung zwischen Gerät und Auge. Achten Sie darauf, dass Brillenträger einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, da die Brillengläser das Licht noch stärker bündeln können und dadurch die Intensität noch verstärken.

Kennzeichnung

Um Unfälle zu vermeiden und für mehr Sicherheit zu sorgen, werden Laser gekennzeichnet. Durch die Sicherheitskennzeichnung wird deutlich gemacht, dass Gefahr droht und eine genaue Aussage über das zu erwartende Gefährdungspotential getroffen. Laserkennzeichnungen sind Warnschilder und besitzen daher einen signalgelben Grund, auf dem schwarze Piktogramme oder schwarze Schrift aufgebracht sind. Das gewährleistet eine einheitliche Sicherheitskennzeichnung und das schnelle Erkennen der Gefahrenquelle. Es besteht eine Kennzeichnungspflicht, da jeder Benutzer des Lasers über die Gefahr in Kenntnis gesetzt werden muss, die vom Gerät ausgeht. Auch der Bereich muss als strahlenintensiver Bereich abgegrenzt und gesichert werden, um Strahlenüberbelastungen und Gewebeschädigungen zu vermeiden.

Laserklassen

Damit das Gefahrenpotential richtig eingestuft wird, bedient man sich der Laserklassen. So werden die Laser nach Gefährdungspotential für Augen und Haut eingeteilt. Die Laserkennzeichnung macht auf die Gefahren des Lasers aufmerksam und sagt aus, um welche Laserklasse es sich handelt. Zusatzschilder erläutern beispielsweise, ob es sich um sichtbare oder unsichtbare Strahlung handelt.
Klasse 1
Laser der Klasse 1 sind unter normalen Bedingungen unschädlich für Auge und Haut. Sie finden beispielsweise im Laserdrucker ihren Einsatzbereich.
Klasse 1 M
Der Wellenlängenbereich der Laserstrahlung liegt zwischen 302,5 bis 4.000 nm. Die Laserstrahlen sind für das Auge ungefährlich, es sei denn, es wird eine Verkleinerung des Querschnitts des Laserstrahles durch Lupen oder Ähnliches vorgenommen. Hierbei ist unter normalen Bedingungen kein zusätzlicher Schutz nötig. Laser der Klasse 1 M finden beispielsweise in Mikroskopen ihren Platz.
Klasse 2
Diese Laser arbeiten mit Laserstrahlen im sichtbaren Wellenlängenbereich von 400 bis 700 nm. Bei einer kurzen Einwirkzeit unter 0,25 Sekunden sind die Laserstrahlen sogar bei direktem Kontakt mit den Augen unschädlich. Eine längere Einwirkzeit kann jedoch Schädigungen hervorrufen. Die Strahlung des Lasers der Klasse 2, die zusätzlich außerhalb des sichtbaren Wellenlängenbereiches auftritt, ist in seiner Klassifizierung der Klasse 1 gleichzusetzen. Das bekannteste Beispiel sind sicher Laserpointer zur Präsentation. Lichtschranken arbeiten ebenfalls mit Laserstrahlen dieser Klasse.
Klasse 2 M
Die Laserstrahlen der Klasse 2 M entsprechen in ihrem Gefährdungspotential den Strahlen der Klasse 2. Sie dürfen jedoch nicht durch Lupen oder Linsen im Strahlenquerschnitt verringert werden.
Klasse 3 A
Die Laserstrahlung in dieser Klasse wird grundsätzlich gefährlich, wenn Sie im Querschnitt verkleinert wird. Selbst bei kurzer Einwirkzeit auf das Auge kann es zu Schäden kommen. Durch den Lidschlussreflex schützt sich unser Auge selbst und schließt das Gefahrenpotential aus.
Klasse 3 B
Dieser Laserstrahl ist grundsätzlich für das Auge schädlich. Oftmals kommt es bei direktem Kontakt auch zu Schädigungen der Haut. Nicht nur die direkte Laserstrahlung schädigt das Auge, sondern auch die gespiegelte. Die obere Leistungsgrenze solcher Laser liegt bei 500 mW. Bei Kontakt mit Lasern der Klasse 3 B sollte eine Laserschutzbrille getragen werden.
Klasse 3 R
Ziellaser an Waffen bestehen aus Lasern, die mit der Strahlung der Klasse 3 R arbeiten. Diese Strahlung ist grundsätzlich schädlich für das Auge. Der Wellenlängenbereich der Laserstrahlen wird zwischen 302,5 und 106 nm eingeordnet. Die Leistung und die Energie betragen maximal das Fünffache des Grenzwertes der zulässigen Strahlung der Laserklasse 2 im Wellenlängenbereich von 400 bis 700 nm.
Klasse 4
Laser der Klasse 4 sind besonders gefährlich, ohne zusätzliche Einflüsse sind die entstehenden Strahlungen sehr schädlich für die Augen und auch für die Haut. Achten Sie beim Einsatz solcher Laser auch auf einen erhöhten Brand- und Explosionsschutz. Laser der Klasse 4 werden im medizinischen und technischen Bereich eingesetzt.
Durch die Wahl der richtigen Laserkennzeichnung wird erreicht, dass die Gefahr abgeschätzt und rechtzeitig die Schutzausrüstung angelegt werden kann. Auch die beim Umgang mit Lasern notwendige Verhaltensregeln können durch das Wissen um die Gefahr eingesetzt und eingehalten werden.

Materialwahl der Warnschilder und Kennzeichnung

Damit Sie nicht nur den richtigen Aufdruck auf der Laserkennzeichnung und den passenden Warnschildern wählen, sondern auch das richtige Material, sind vor allem die Umgebungsbedingungen und Einsatzbereiche zu beachten.
Folien
Folien lassen sich besonders gut auf Lasergeräten anbringen. So können kleine selbstklebende Laserkennzeichnungen aus Folie beispielsweise auf dem Laserpointer angebracht werden. Die Folien passen sich ideal auch unebenen Flächen an und können über Eck oder auf Rundungen entlang geklebt werden, ohne dass es zu Beschädigungen kommt. Auf Glastüren machen sich Folien ebenfalls gut, da man sie leicht aufbringen und später mit Lösemittel auch wieder entfernen kann.
Kunststoffschilder
Kunststoffschilder sind robuster als Folien. Wo eine Folie zerkratzt oder zerstört werden kann, fällt dies bei Kunststoffschildern schon schwerer. Diese Schilder werden vorrangig neben Türen an den Wänden angebracht oder auch zur vorübergehenden Sicherung von Räumen während Experimenten genutzt, um den Eingangsbereich zu kennzeichnen und zu sichern. Grundsätzlich sind Kunststoffschilder eine preiswerte Variante zur Sicherung im Innenbereich. Treten allerdings hohe Temperaturen wie an technischen Schneidanlagen auf, können Kunststoffbeschilderungen schnell den Dienst versagen.
Aluminium
Aluminiumkennzeichnungen sind ideal für den Außenbereich und für die Kennzeichnung von Anlagen mit hohen Betriebstemperaturen geeignet. Das Material ist robust und die Warnung vor dem Laser ist auch noch nach hohen Beanspruchungen gut lesbar.

Grundlegende Sicherheitsregeln

Beachten Sie bitte beim Betreten von Räumen, die mit einer Laserkennzeichnung versehen sind, folgende Grundregeln:
  • Blicken Sie niemals direkt in den Strahlengang.
  • Vermeiden Sie im Laserbereich gut reflektierende Flächen.
  • Tragen Sie unbedingt besonders am Arbeitsplatz die vorgeschriebene Laserschutzbrillen.
  • Achten Sie darauf, dass die maximale Strahlenbelastung durch Laser nicht überschritten wird.

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