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„Mahnbescheid“

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Weitere Informationen zum Thema Mahnbescheid
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Treiben Sie ausstehende Forderungen ein

Leiden Sie unter der schlechten Zahlungsmoral Ihrer Kunden? Blieb eine außergerichtliche Aufforderung, die Schulden zu begleichen, erfolglos? Dann erlassen Sie einen Mahnbescheid. Dieser ersetzt Ihnen eine kostspielige Zivilklage.

Was ist ein Mahnbescheid?

Ein Mahnbescheid ist eine Zahlungsaufforderung, die dem Schuldner aufträgt, innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Bescheids die betreffende Forderung zu begleichen. Dabei wird nicht vom Gericht geprüft, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Es erfolgt lediglich eine formelle Prüfung. Wenn keine Zahlung und kein Widerspruch vom Schuldner eingehen, können Sie den Vollstreckungsbescheid beantragen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird der Fall im weiteren Verlauf wie ein Klageverfahren behandelt.

So gehen Sie vor

Es hängt ganz vom Bundesland und dem zuständigen Amtsgericht ab, ob Sie einen manuellen oder maschinellen Mahnbescheid verwenden. Der manuelle Bescheid besteht aus sieben Seiten und ist bei einem dezentralen örtlichen Amtsgericht einzureichen. Der maschinelle Mahnbescheid wird dagegen bei zentralen Mahngerichten erlassen. Durch einen geringeren Arbeitsaufwand erfolgt die Bearbeitung des maschinellen Bescheids meist schneller. Sie sollten den Mahnbescheid in Blockschrift, am besten jedoch mit Schreibmaschine oder PC ausfüllen. Im Bescheid machen Sie Angaben zur eigenen Person (Gläubigerdaten), zur Person, die die Forderung begleichen soll (Schuldnerdaten), zur Forderung selbst und zu Sonstigem.

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Haben Sie Hinweise, Verbesserungs- oder Korrekturvorschläge zum Ratgebertext Mahnbescheid, dann informieren Sie uns bitte per Formular.
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