Nein, es muss kein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden, da keine Auftragsverarbeitung zwischen dem Kunden und Unite vorliegt. Alle Datenverarbeitungen von Unite erfolgen zu eigenen Geschäftszwecken und nicht auf Weisung des Kunden. Das bayerische Landesamt für Datenschutz kam auf Anfrage von Unite auch zu dem Ergebnis, dass keine Auftragsverarbeitung vorliegt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an dsb@unite.eu.