Der Lichtmast und die Lastverteilung für eine Beleuchtung
Lichtmaste spielen bei der
Straßenbeleuchtung, Parkbeleuchtung, als Flutlichtmasten in Stadien, an Kreuzungen, Bahnübergängen und allen Orten, die zum Schutz vor Gefahren beleuchtet werden, eine bedeutende Rolle. Damit die Masten ordnungsgemäß befestigt und gewartet werden können, Schutz vor Sturm, Stromschlägen, herabfallenden Lampen und Beschädigungen bieten, hat man sich zahlreiche Gedanken zur optimalen Ausführung gemacht und so die Norm DIN EN 40 geschaffen.
Sie gilt für Lichtmaste mit
Aufsatzleuchten bis 20 Meter Höhe oder Auslegemaste mit
Ansatzleuchten, die nicht über einer Höhe von 18 Metern liegen. Durch diese Norm sollte auch das Erscheinungsbild der Straßenbeleuchtung vereinheitlicht werden. Flutlichtmasten sind möglicherweise bedeutend höher und unterliegen damit anderen Zulässigkeitskriterien oder speziellen Prüfverfahren. Ziehen Sie in diesem Fall fachkundigen Rat ein.
Anforderungen nach DIN EN 40-4 an Lichtmaste aus Stahl oder Spannbeton
Die Norm bestimmt zum einen für gerade Maste, die nach oben gleichmäßig schlanker (konisch zulaufen) oder in Stufen dünner (zylindrisch abgestuft) werden, in Bezug auf die Höhe des Lichtpunktes, mit welcher Länge der Pfosten im Boden versenkt sein muss und wie viel der maximale Durchmesser des Kopfstücks (Zopfdurchmesser) beträgt. Für Auslegermaste wird die Weite des Auslegers statt des Zopfdurchmessers angegeben. Die Kabelzuführung, Schutzleiteranschlüsse und ein Wartungsschacht sind genormt. An einem Beispiel einfach gesagt, ist ein gerader Mast für eine Lichtpunkthöhe von sechs Metern im Erdbereich mit einer Tiefe von 80 Zentimetern zu versenken und besitzt im Zopfbereich einen Rohrdurchmesser von 76,1 Zentimetern, um zulässig zu sein. Der Bezug auf die Norm garantiert die technische Zulässigkeit.
Verbundstoffe, Stahl oder Aluminium: DIN EN 40-7, 40-5 oder 40-6
Lichtmaste aus diesen Materialien wurden in eigenen Unterabschnitten der DIN EN 40 beschrieben und bewertet. Weist der Hersteller diese Normierung aus, liegen Sie im Bereich der zulässigen Auswahl.
Gedanken zur richtigen Auswahl der Lichtmaste
Der Lichtmast trägt eine entsprechende Lampe. Sie sollte vom Gewicht her passen und wenn sie nicht im Winkel regulierbar ist, sollte der Mast über eine verstellbare Befestigung verfügen. Achten Sie für die optimale Beleuchtung darauf, den Lichtkegel entsprechend lenken zu können und eine ausreichende Lichtpunkthöhe. Zur Beleuchtung eines Fußgängerwegs genügt ein Lichtmast mit drei Metern Höhe als gerader Mast. Auslegemaste gleicher Höhe dürfen zudem nicht in den Verkehrsraum von Straßen ragen, um keine Gefahr für vorbeifahrende LKW darzustellen. Setzen Sie für die Straßenbeleuchtung auf Lichtmaste von fünf Metern und mehr Höhe. Das Material sollte jedenfalls stabil sein und die Farben nach den Lichtverhältnissen der Umgebung gewählt werden. RAL-Farben sind besser zu sehen. Eine optimale Leuchte ist die beste Ergänzung.
Denken Sie auch an das notwendige Zubehör wie z. B.
Glockenbogen oder
Masttür.