Der ASP-Behälter zum Sammeln gefährlicher Feststoffe
Der ASP-Behälter dient als
Tank dem Sammeln und dem Transport fester oder pastöser Stoffe, die gemäß Gefahrgutverordnung Straße (GGVS) in Großpackmitteln oder „Kisten aus Stahl“ transportiert werden dürfen. Die GGVS wurde zwischenzeitlich im Jahre 2009 durch die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) abgelöst. International wird die GGVSEB durch die ADR ergänzt, eine Abkürzung für „Europäische Vereinbarung über den Transport gefährlicher Güter“. Mit einer Zulassung des ASP-Behälters zum Transport nach ADR entfallen für die Beförderung Kennzeichnungen (Gefahrenzettel oder Symbole) am Behälter und am Fahrzeug sowie das Mitführen von Begleitpapieren. ASP-Behälter bestehen meist aus einem Kubus aus feuerverzinktem Stahl. Die Behälter sind so aufgebaut, dass sie stapelbar und kranbar sind. Die Deckel sind entweder rund oder auch so groß wie die Oberfläche.
Welche gefährlichen Stoffe werden darin transportiert?
Zu den gefährlichen Stoffen gehören Gefahrstoffe und Gefahrgüter. Gefahrstoffe sind hierbei überwiegend gefährliche chemische Substanzen an sich. Gefahrgüter sind solche Stoffe, von denen bei unsachgemäßer Behandlung oder Unfällen während des Transports für Menschen, Tiere und Sachen oder die Umwelt Gefahren ausgehen. Gefahrstoffe gehören im Transportwesen meistens auch zu den Gefahrgütern. ASP-Behälter dienen dazu Spraydosen, Farben und Lacke, Brandbomben sowie Brandmunition, Akkus, Batterien oder ölhaltige Betriebsmittel zu sammeln bzw. zu transportieren. Sollen dagegen flüssige Gefahrstoffe transportiert werden, kommen
ASF-Behälter zum Einsatz.
Hygiene
Zum Schutz gegen grobe Verunreinigungen durch die Feststoffe können ASP-Behälter mit
Kunststoffsäcken ausgekleidet werden. Die glatten Stahlwände lassen sich zudem leicht reinigen.
ASP-Behälter für Kleingebinde?
Auch Kleingebinde mit Chemikalien können in ASP-Behältern mit 450 Liter oder 800 Liter Fassungsvermögen idealerweise transportiert werden, wenn man den Behälter mit passenden Kunststoffkisten erwirbt.
Die EU-Zulassung 11 A/Y oder 11 A/X
Hierbei handelt es sich um Kennzeichnungen des Packmittels, also der ASP-Behälter, nach ADR, der „Europäischen Vereinbarung über den Transport gefährlicher Güter“, als transportgeeignet. International wird die in Deutschland gültige GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) durch die ADR ergänzt.