Übersicht | "ASF-Behälter"Überbegriffe |
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 Weitere Informationen zum Thema ASF-Behälter | |  | Der ASF-Behälter zum Sammeln wassergefährdender Flüssigkeiten
Der ASF-Behälter dient als Tank dazu, brennbare und wassergefährdende Flüssigkeiten zu sammeln und zu transportieren. Passive Lagerung und Transport sind generell erlaubt, die aktive Lagerung ist eingeschränkt möglich. Eine aktive Lagerung setzt voraus, dass der Behälter auf festem Untergrund steht, damit verschüttete Stoffe beseitigt werden können. Stahlbehälter, die zur Lagerung und zum Transport von festen Stoffen verwendet werden, werden als ASP-Behälter bezeichnet.
Zum Aufbau eines ASF-Behälters
ASF-Behälter sind kubische Edelstahltanks mit einem Fassungsvermögen von mehreren hundert Liter bis zu 2.000 Liter und zählen daher auch zu den Großpackmitteln IBC. Sie besitzen eine große Öffnung mit Deckel und an der Außenseite ein Transportgestänge. Die Tanks sind ein- oder doppelwandig aus (feuer-) verzinktem Stahl. Die ASF-Behälter sind mit und ohne Auslauf und Wanne erhältlich. Für einwandige Tanks mit Auslauf an der Unterseite ist die Auffangwanne Pflicht.
Die aktive Lagerung von Stoffen und Flüssigkeiten
Die aktive Lagerung bedeutet das Aufbewahren oder Sammeln von Flüssigkeiten in Containern, Fässern oder ortsbeweglichen Gefäßen, die zu diesem Zweck geöffnet werden. Die aktive Lagerung in ASF-Behältern ist für Stoffe mit einem Flammpunkt kleiner 55 Grad Celsius und bis einschließlich Wassergefährdungsklasse (WKG) 2 erlaubt. Für Stoffe der WKG 3 ist zusätzlich eine Auffangwanne erforderlich. Die Wassergefährdungsklassen unterscheidet man in Deutschland grundsätzlich in WKG 1 (Aceton, einige Farben, diverse Reinigungsmittel) als schwach wassergefährdend, WKG 2 (Heizöl, Diesel) als wassergefährdend und WKG 3 (Altöl, Benzin) als stark wassergefährdend. Wassergefährdende Flüssigkeiten werden aus Gründen des Umweltschutzes gesammelt.
Die passive Lagerung
Unter passiver Lagerung versteht man das Aufbewahren in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern, die dicht verschlossen sind und während des Lagern weder befüllt, entleert oder zu sonstigen Zwecken wie Probenentnahmen geöffnet werden. In Lagerräumen ist die Aufbewahrung von ASF-Behältern uneingeschränkt möglich.
Zum Umgang
Können beim Lagern Stoffe frei werden und den Arbeitnehmer gefährden, hat der Arbeitgeber wirksame und hinsichtlich der Trageeigenschaften geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zur Verfügung zu stellen und in gebrauchsfähigen und hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Umgekehrt sind die Arbeitnehmer dann verpflichtet, die persönlichen Schutzausrüstungen zu nutzen.
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