Ankleben verboten! – Mit den Hinweisschildern werden Fassaden und Flächen geschützt
Um Fassaden auf dem Firmengelände bzw. auf Firmengebäuden und Privatgebäuden vor dem Ankleben von fremden Plakaten zu schützen, sind
Hinweisschilder mit der Aufschrift „Ankleben verboten“ eine optimale Lösung. Auch für Behörden eignen sich die besonderen Kennzeichnungen, um beispielsweise Stromgeneratoren / Stromhäuschen abzusichern und somit unnötige Kosten durch das Ablösen zu vermeiden. Ebenso können Mauern und Laternenmasten mit dem entsprechenden
Schild versehen werden. Je nach Bedarf sollte schließlich die entsprechende Beschilderung ausgewählt und angebracht werden, die sich ideal für den Innen- und / oder Außenbereich eignet.
Materialeigenschaften und weitere Vorzüge im Überblick
Schilder können zum Beispiel aus Kunststoff bestehen. Das Material ist gegen Feuchtigkeit, Nässe und schwache Säuren resistent. Darüber hinaus können Schilder aus Kunststoff nur schwer entflammt werden. Des Weiteren ist eine Temperaturbeständigkeit gegeben, die modellabhängig von -40 Grad Celsius bis zu +70 Grad Celsius reicht, weswegen die Kennzeichnungen auch problemlos in der Industrie verwendet werden können. Zudem können die Hinweisschilder einfach gereinigt werden, sodass die Aufschrift stets zu erkennen ist. Alternativ erweisen sich auch „Ankleben verboten“-Schilder aus Aluminium als vorteilhaft, die beständig gegen Feuer sind und als ebenso korrosionsbeständig wie Kunststoff gelten. Auch Hinweisaufkleber aus langlebigem, witterungsbeständigem PVC erfüllen einen guten Zweck, da diese einfach auf glatten, staubfreien und trockenen Flächen angebracht werden können. Des Weiteren ist auch eine einfache Reinigung der Fläche sowie der umgebenden Fläche möglich, da die Aufkleber äußerst flach sind und mit dem Untergrund so gut wie eine Einheit ergeben, wenn sie professionell und glatt aufgebracht werden.
Weitere Schilder-Empfehlungen für das Gewerbe
Um Eingänge frei zu halten, eignen sich beispielsweise Schilder mit der Aufschrift „Fahrräder abstellen verboten“ oder „Anlehnen von Fahrrädern nicht gestattet“. Ebenso kann die Optik der Eingangsbereiche und der Häuserwände nicht getrübt werden.