| |
|
| Artikel-Nr.: 1954-amb-OE90 Herst.-Nr.: amb-OE90 EAN/GTIN: 4260094541841 |
| | | |
|
| | |
| ambratec OE 90 | Oelflecken-Entferner - 1 Liter Ölflecken-Entferner mit tiefenwirksamen Bestandteilen. Beschreibung: OE 90 ist ein Ölflecken-Entferner mit tiefenwirksamen Bestandteilen. Entfernt Ölflecken auf Beton, Naturstein, Estrichböden, Keramik, Klinker und Verbundsteinpflaster. Ermöglicht die Beseitigung von Ölflecken auf Garagen und Kellerböden, unter Motoren und Maschinen, in Werkstattbetrieben, Tankstellen, auf Autoabstellplätzen u.s.w. Ist auch zur Vorbehandlung bei Anstrichen von Industrie- und sonstigen Böden geeignet. Ist hochwirksam. Anwendung: Der Untergrund muss trocken sein. Frisch ausgetretenes Öl mit OE 90 getränkten Ambrazell-Tüchern aufnehmen. Bei bereits eingedrungenen Ölflecken OE 90 auf die betroffenen Flächen verteilen. Das Mittel wirkt ein und hinterlässt eine weiße, saugende Kruste, die nach erfolgter Trocknung abgebürstet oder abgesaugt wird. In hartnäckigen Fällen Vorgang wiederholen. OE 90 vor der Anwendung kurz aufschütteln bzw. aufrühren. Gebinde sind dafür nicht bis zum Rand gefüllt. Gebinde beim Öffnen mit einem Tuch abdecken, da Dämpfe entweichen können. Nicht für Bitumen, Asphalt oder lackierte Flächen geeignet. Nicht unterhalb 10° C anwenden. Vorteile: - Entfernt zuverlässig eingedrungene Öl- und Dieselflecken
- Eignet sich zur Vorbehandlung bei Anstrichen von Industrieböden
- Spart hohe Sanierungskosten belasteter Böden
- Schnell wirksam
Weitere Informationen: | | GHS: | GHS02 | GHS07 | GHS08 | GHSSIGNAL: | G | Inhalt: | 1 ltr | Gefahrenhinweise: | H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Produkt vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. |
| | |
| | | |
| | | |
| |