Zusatzzeichen nach der StVO - Informationen für den Verkehrsteilnehmer
Zusatzzeichen nach der StVO sind Verkehrszeichen (§ 39 Abs. 1 Satz 2 StVO). Sie beinhalten Aufschriften oder Zeichnungen in schwarzer Farbe auf weißem Hintergrund und sind dicht unter einem Verkehrszeichen nach § 40 StVO (Gefahrenzeichen), § 41 StVO (Vorschriftzeichen) oder § 42 StVO (Richtzeichen) angebracht. Ein solches Zusatzschild dient der Information für Verkehrsteilnehmer und betrifft die Wirkung des Hauptschildes.
Die Gruppen der Zusatzzeichen
Zusatzzeichen werden inhaltlich wie folgt eingeteilt:
- Allgemeine Zusatzzeichen (Pfeil links weisend),
- Beschränkende Zusatzzeichen (werktags 18 -19 h),
- Freizeichen (Landwirtschaftlicher Verkehr frei),
- Besondere Zusatzzeichen (Streugut) und
- Zusatzzeichen Halbstandard (Spurrillen).
Ein Beispiel für ein Allgemeines Zusatzzeichen
Ein Beispiel für ein Zusatzzeichen ist ein schwarzer, nach links zeigender Pfeil auf weißem Hintergrund und einem schwarzen Rahmen in geringem Abstand entlang des Schilderrandes. Das Schild gilt als „Allgemeines Zusatzzeichen“ und fällt in die Untergruppe 1000 für „Richtungsangaben durch Pfeile“ und trägt die Nummer VZ 1000-10. Sind auf dem Schild zwei gegengerichtete senkrechte Pfeile abgebildet, bedeutet dies, das Hauptschild gilt in beide Richtungen. Dieses Zusatzschild trägt entsprechend der Untergruppe 1000 die Nummer 31.
Die Gültigkeit der Zeichen
Die im Katalog der
Verkehrszeichen als Anhang zur StVO abgebildeten Zusatzzeichen sind als gültige Verkehrszeichen anzusehen, wenn sie
- direkt unter dem Hauptschild angebracht sind,
- von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet worden sind und
- die allgemeinen Kriterien bzgl. inhaltlicher Klarheit, Eindeutigkeit und Ausgestaltung von Verkehrszeichen erfüllen.
Ist dies nicht der Fall, ist das Zusatzschild unwirksam, und, wenn das Hauptschild nicht ohne aufgestellt worden wäre, auch dieses. Phantasieschilder sind ebenso unwirksam.
Schilderhäufungen
Mehr als drei Verkehrszeichen (ohne Zusatzzeichen) auf einmal überschreiten die individuelle Wahrnehmungsgrenze, verzögern die Reaktion und können dadurch verkehrsgefährdend wirken.
Die richtige Schildergröße
Zusatzzeichen gibt es in drei Höhen, die jeweils von einer der drei Schildergrößen abhängig sind. Das maximale Zusatzschild hat Ausmaße von 750 mal 750 Millimeter.