Sanitätstasche – für eine effektive Erstversorgung
Sanitätstaschen sind die Grundlage einer effektiven Erstversorgung. Neben der Handlungsbereitschaft der Hilfeleistenden sind die Materialien, mit denen geholfen wird, von entscheidender Bedeutung. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in sämtlichen öffentlichen Gebäuden Sanitätstaschen vorgeschrieben sind.
Eine Sanitätstasche muss stabil und reißfest sein
Tritt ein Notfall ein, so muss unverzüglich gehandelt werden. Bei der
Ersten Hilfe entscheiden Sekunden. Es muss also alles voll funktionsfähig sein. Im Bezug auf die Sanitätstasche ist dies nur gewährleistet, wenn diese die nötige Stabilität bieten kann, die für einen Transport benötigt wird. Die Tasche sollte aus einem reißfesten Nylongewebe bestehen, um die Stabilität aufrecht zu erhalten.
Die Tasche muss eine auffällige Farbe haben
Die Sanitätstasche sollte möglichst auffallen. In der Regel sind die Taschen orange, damit sie schnell ins Auge gefasst werden können. Am Einsatzort ist dies von größter Wichtigkeit, da so die Zeit für eine Suche nach der Tasche aus bleibt. Um in der Dunkelheit sichtbar zu bleiben, gibt es Taschenmodelle, die über Reflexstreifen verfügen.
Die innere Ordnung entscheidet über die Effektivität
Die bestausgerüstete Sanitätstasche nützt einem Notfallmediziner oder Ersthelfer nichts, wenn in der Tasche keine systematische Ordnung herrscht. Eine Notfalltasche kann erst dann ein effektives Werkzeug sein, wenn der Helfer ohne langes Suchen ein bestimmtes Gerät oder Material aus der Tasche benutzen kann. Um dies zu gewährleisten, existieren neben dem Hauptfach weitere kleine Taschen im Inneren der Notfalltasche. Richtig kategorisiert, hat man so die Möglichkeit, ohne große Suche nach dem geeigneten Mittel zu greifen.
Eine Sanitätstasche muss bestimmte Richtlinien einhalten
Für den Arbeitsschutz gibt es bestimmte Vorschriften, welche sich auf den Inhalt einer Notfalltasche beziehen. Diese Vorschriften müssen eingehalten werden, damit eine mögliche Kontrolle positiv ausfällt. Ein Beispiel für solch eine Richtlinie ist die DIN 13 160. Sie ist die Standardanforderung für Sanitätstaschen, die auf Ausflügen, in Kindergärten oder Schulen zur Anwendung kommen. Sie muss folgende Materialien beinhalten:
Pflaster, Verbandpäckchen, Verbandtuch, Elastikbinde,
Rettungsdecke, Kompresse, Dreiecktuch, Schere, Handschuhe, Infektionsschutz, Anhängekarte und Mini-Cliplampe sowie ein Inhaltsverzeichnis und eine Gebrauchsanweisung. Die genauen Maßeinheiten und Mengenzahlen wurden nicht berücksichtigt.