Pflanzgut, Saatgut und Pflanzennahrung für eine üppige Blumenpracht
Pflanzgut, Saatgut und der passende
Dünger verleihen Blumenbeeten eine üppig blühende Pracht. Hochwertiges Saatgut für den Gemüseanbau trägt zu einem kraftvollen Wuchs und einer guten Ernte bei.
Pflanzgut und Saatgut ist nicht dasselbe
Dem professionellen Gärtner und dem Freizeit-Gartenfreund ist der Unterschied zwischen Pflanzgut und Saatgut bekannt. Saatgut bezeichnet Samen, Früchte und Scheinfrüchte, die nach der Ernte getrocknet und somit für längere Zeit konserviert werden. Sie befinden sich in der so genannten Keimruhe, bis sie durch Feuchtigkeit und Wärme in einem nährstoffreichen Pflanzsubstrat wieder zum Leben erwachen. Die teilweise sehr feinen Samen werden nur knapp unterhalb der Oberfläche ausgestreut. Anders verhält es sich mit Pflanzgut, denn dabei handelt es sich um lebendige Pflanzenteile, die von Pflanzen abgetrennt und direkt erneut oder nach einer Ruhephase separat eingepflanzt werden. Typisches Pflanzgut sind Knollen, Rhizome, Zwiebeln und Stecklinge. Das wohl bekannteste Pflanzgut sind die Kartoffel und die Zwiebel.
Qualitativ hochwertiges Pflanzgut und Saatgut führt zu gutem Erfolg
Es gibt keine Garantie dafür, dass Pflanzgut und Saatgut nach der Aussaat oder dem Einpflanzen keimt oder neue Wurzeln entwickelt. Minderwertiges Saatgut kann zum falschen Zeitpunkt geerntet oder schlecht gelagert sein. Ist es verdorben, so wird es keine neuen Pflanzen hervorbringen. Aus diesem Grund ist es wichtig, hochwertiges Pflanzgut und Saatgut zu verwenden, das mit einer hohen Wahrscheinlichkeit nicht nur einen erneuten Wuchs hervorbringt, sondern auch eine üppige Pflanzenpracht.
Pflanzgut und Saatgut unterliegt dem Sortenschutz
Der Sortenschutz von Pflanzenzüchtungen ist in einem speziellen Gesetz geregelt, dem Sortenschutzgesetz, dessen Einhaltung das Bundessortenamt überwacht. Danach darf nur Pflanzgut oder Saatgut angeboten werden, das einer eindeutigen Sorte zugeordnet werden kann. Gleichzeitig wird das geistige Eigentum des Züchters dadurch geschützt. Züchter, die eine neue Sorte entdecken oder züchten, müssen diese erst beim Bundessortenamt anmelden, bevor sie das Pflanzgut oder Saatgut dieser Pflanze verbreiten dürfen. Im Prinzip ist der Sortenschutz mit einem Patent vergleichbar. Da jedoch für Lebewesen ein Patent nicht erteilt werden kann, stellt das Gesetz die jeweilige Sorte von Pflanzgut und Saatgut unter seinen besonderen Schutz.