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Übersicht | "Großbüro Aktenvernichter"Überbegriffe |
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Weitere Informationen zum Thema großbüro-aktenvernichter | | | Der Aktenvernichter für eine ganze Etage oder ein Großbüro
Ihren PC oder Laptop schützen
Sie mit einer Firewall oder Antivirensoftware vor unerlaubtem
Zugriff. Doch wie sieht es mit wichtigen Dokumenten wie Verträgen,
Fehlkopien, Unternehmenskennzahlen, Kreditkartenabrechnungen,
Personal- oder Patientenakten aus, die Sie nicht mehr benötigen? Oft landen diese einfach im Müll,
ohne sie vorher unbrauchbar zu machen. Eine wahre Fundgrube für
Wirtschaftskriminalität und Betrüger! Denn geraten sensible oder
gar geheime Daten in falsche Hände, kann das schwerwiegenden Folgen
haben – wirtschaftliche Schäden, Schadenersatzforderungen oder
sogar Freiheitsstrafen.
Auffangvolumen bis 199 Liter
Ein Aktenvernichter ist ein Bürogerät zum Vernichten von Papier,
CDs, DVDs sowie Plastikkarten. Mit diesem Gerät zerkleinern Sie
vertrauliche Datenträger in kleine Teile. Somit können diese kaum
mehr zusammengesetzt werden und sind damit vor fremden Zugriff
geschützt. Bei einem Aktenvernichter für eine ganze Etage oder Großbüro sollte das Auffangvolumen zwischen 100 und 199 Liter betragen. Auch hier empfehlen wir die
Sicherheitsstufe 3, sobald es sich um persönliche Daten handelt. Falls Dokumente im Format DIN A3
vernichtet werden müssen, so beachten Sie, dass die Arbeitsbreite
mindestens 300 mm betragen muss, damit Sie die Unterlagen vorher nicht
falten müssen.
Aktenvernichtung und die Sicherheitsstufen nach DIN 66399
Damit die Datensicherheit bei der Vernichtung vertraulicher Dokumente gegeben ist, zerkleinern Aktenvernichter nach gültigen Sicherheitsnormen. Diese sind in der DIN 66399 geregelt, die die bisher gültige DIN 32757 ablöst. Die neue Norm unterscheidet nach Materialklassen (P: Gedruckte Informationen in Originalgröße, F: Verkleinert dargestellte Daten, O: Optische Medien wie DVD, T: Magnetische Trägermedien, E: Elektronische Medien, H: Festplatten mit magnetischen Datenträgern) und bezieht nun auch die Vernichtung digitaler Datenträger in die Normierung ein.
Sie unterscheidet weiterhin nach Schutzklasse und legt sieben Sicherheitsstufen fest. Zuvor waren es nur fünf Stufen.
- Schutzklasse 1: Standard-Schutz für interne Informationen und Datenträger, (Sicherheitsstufen 1-3)
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Schutzklasse 2: Vertrauliche Daten, die stark geschützt werden müssen; (Sicherheitsstufen 3-5)
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Schutzklasse 3: Geheime Daten, die einem besonders starken Schutz unterliegen; (Sicherheitsstufen 5 – 7)
Sicherheitsstufen am Beispiel der Materialklassifizierung P
Sicherheitsstufe
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Empfohlen für
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Eigenschaften
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Reproduzierbarkeit
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allgemeines Schriftgut, welches unlesbar gemacht werden soll
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Streifen: 12 mm oder kleiner
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ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch
nicht ohne besonderen Zeitaufwand möglich
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internes, nicht besonders vertrauliches Schriftgut
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Streifen: 6 mm oder kleiner
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mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich
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vertrauliches Schriftgut
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Partikel: 320 mm² oder kleiner
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nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit)
möglich
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Schriftgut mit sensiblen und vertraulichen Informationen
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Partikel: 160 mm² oder kleiner
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nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw.
Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr
aufwändig sind, möglich
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Geheime Informationen
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Partikel: 30 mm² oder kleiner
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nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich
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geheime Dokumente, die besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangen
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Partikel: 10 mm² oder kleiner
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nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich
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geheimste Dokumente, in militärischen Bereichen oder Geheimdiensten
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Partikel: 5 mm² oder kleiner
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nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich
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