Gefahrzettel nach GGVSE/ADR, RID, ADNR (Straßen- und Bahnverkehr), IMDG (Seefahrt) und IATA (Luftfahrt).
Verpackungskennzeichnung
Bedeutung:
Die Gefahrenstoffklasse 5.2 kennzeichnet Stoffe die die Gefahr von exothermer Zersetzung bei erhöhter Temperatur, bei Kontakt mit anderen Stoffen (wie z.B Säuren), Reibung oder Stößen birgen. Dessen Austretungen könne entzündlich, selbstentzündlich und gesundheitsgefährdent sein.
Hinweis:
Für Straße und Schiene können sowohl die textneutralen als auch die Gefahrzettel mit zusätzlichen Texten eingesetzt werden. Es dürfen ausschließlich Texte verwendet werden, die Aussagen über die Art der Gefahr und die bei der Handhabung zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen enthalten.
Die Gefahrzettel mit den englischsprachigen Texten dienen vornehmlich der Kennzeichnung von Verpackungen im Luftverkehr (IATA / ICAO).