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Nachweis über die Unterweisung zur Bedienung des Kontrollgeräts - PFLICHT!


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Produktinformationen
Nachweis über die Unterweisung zur Bedienung des Kontrollgeräts - PFLICHT!
Nachweis über die Unterweisung zur Bedienung des Kontrollgeräts - PFLICHT!
Artikel-Nr.:
     491-10230000000
Hersteller:
     Huss-Verlag
Herst.-Nr.:
     10230
EAN/GTIN:
     k.A.
Suchbegriffe:
Auswertscheibe
Automatikscheibe
Diagrammscheibe
Tachoscheibe
Ein Block für 50 Unterweisungen!

Mit der EU-Verordnung Nr. 165/2014 treten bereits ab 2.3.2016 wichtige Änderungen zur Unterweisungspflicht bei EG-Kontrollgeräten in Kraft.
Die Verkehrsunternehmen haben verantwortlich dafür zu sorgen, dass ihre Fahrer zum ordnungsgemäßen Funktionieren des digitalen oder analogen Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden. Der Unternehmer muss regelmäßige Überprüfungen durchführen und sicherstellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber richtig einsetzen. Außerdem darf er seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize geben, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.

Falls der Unternehmer nicht nachweisen kann, dass die Fahrer geschult und unterwiesen worden sind, haftet das Unternehmen uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer. Deshalb ist eine vom Fahrpersonal unterschriebene Bestätigung zu den vorgenommenen Unterweisungsinhalten sehr wichtig. Diese wird in die Personalakte übernommen. Auch bislang besteht die Verpflichtung von Unternehmen und Fahrern zur ordnungsgemäßen Benutzung des Kontrollgeräts. Neu ist, dass die Unterweisungsverpflichtung explizit im Gesetzestext formuliert worden ist. Ziel ist, dass das Fahrpersonal die im Fuhrpark eingesetzten Geräte (analoge und digitale Kontrollgeräte) beherrscht (u.a. Nachträge, Bedienung, Ausdrucke).

Der Unternehmer ist verpflichtet, neben der Unterweisung auch regelmäßig zu prüfen, ob das Fahrpersonal die Fahrtenschreiber ordnungsgemäß bedient bzw. die EG-Sozialvorschriften korrekt anwendet.
Wenn beim regelmäßigen Auslesen der Fahrerkarte bzw. Überprüfen der Tachoscheiben Fehlbedienungen auffallen, Nachträge falsch sind bzw. Verstöße festgestellt werden, sollte der Unternehmer bei seinem Fahrpersonal die Fehler und Verstöße ansprechen und diese Unterweisung am besten schriftlich dokumentieren. Ebenso wird eine erneute Unterweisung notwendig beim Einsatz von Geräten mit geänderter Benutzerführung.

Mit dem neuen Formular „Nachweis über die Bedienung des Kontrollgeräts“ kommt der Unternehmer seiner Dokumentationspflicht nach.


Block mit 50 Sätzen, selbstdurchschreibend, reicht für 50 Unterweisungen!
Weitere Suchbegriffe: diagrammscheibe, Digitaler Tachograph, Fahrtenschreiber, Pflicht, Unterweisung, Archivieren, Vorschrift, Kontrolle, Strafe
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