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„Transportformulare“
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Mit Transportformularen den Transport perfekt organisieren

Unter Transport versteht man, Personen, Güter oder Daten von einem Ort zum anderen zu schaffen. Sind nur Güter betroffen, spricht man auch von Logistik. Beim Transport sind jede Menge Vorschriften zu berücksichtigen, was mit versicherungstechnischen, sicherheitstechnischen, steuerlichen oder anderen Regelungen zusammenhängt. Betroffen ist nicht immer nur das Transportgut, sondern auch der Fahrer, etwa wenn es um die Tachoscheibe in seinem Lieferwagen oder LKW geht. Aus diesem Grund sind bei der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Transportvorgängen viele Dokumente zu erstellen, wobei spezielle Transportformulare helfen können.

Besondere Transportformulare und Dokumente für bestimmte Einsätze

Die Tachoscheibe

Die Tachoscheibe, auch Diagrammscheibe genannt, wird in einen Tachograph eingelegt und protokolliert Ruhepausen und Fahrten inkl. der Geschwindigkeit. Die Scheiben unterscheiden sich als entweder im Standardtachograph oder automatischen Tachograph geeignete Mittel, wobei es auch Kombi-Scheiben gibt, die in beiden Geräten funktionieren. Tachoscheiben müssen ein Jahr aufbewahrt werden.

Der Frachtbrief

Der Frachtbrief ist innerhalb Deutschlands seit 1998 kein zwingend vorgeschriebenes Warenbegleitdokument mehr. Stattdessen kann der Frachtführer auch einen Lieferschein oder eine Ladeliste mitführen. Im Europäischen Frachtverkehr benötigt man einen speziellen CMR-Frachtbrief. Diese Frachtbriefe sind immer dreifach auszufüllen und zu unterschreiben, wobei ein Exemplar beim Versender bleibt und der Frachtführer die anderen beiden Exemplare mitnimmt. Akzeptiert der Empfänger das Dokument als vertragsgemäß, wird er den Kaufpreis anweisen.

Das Unfallformular

Mit dem Europäischen Verkehrsunfallbericht wird die Sachbearbeitung zwischen den Versicherern der Länder oft stark vereinfacht. Das Unfallformular hilft Tatsachen zu dokumentieren, die man sonst nach einigen Tagen wieder vergessen hätte, wenn es um Bagatellfälle geht.

Das Schuldanerkennungsformular

Kommt der Spediteur von seiner Auslieferung zurück und der Auftraggeber will oder kann dann nicht zahlen, ist das Schuldanerkennungsformular ideal. Ausgefüllt und vom Schuldner unterschrieben gilt es ohne weiteres als Beweismittel vor Gericht und lässt eine schnelle Geldeintreibung durch den Spediteur zu.

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UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
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