Notar-Urkundenpapier – Die Anforderungen sind gesetzlich geregelt
Nicht um jedes Papier macht man sich so viele Gedanken wie um das von den
Notaren für die Beurkundungen genutzte Notar-Urkundenpapier. Wenn man bedenkt, dass die
Urkunden von Notariat zu Notariat oder Generation zu Generation übergeben werden oder im Falle ohne Nachfolge der Verwesung eines Notariats 100 Jahre aufzuheben sind, kann man sich vorstellen, dass an das Papier besondere Anforderungen zu stellen sind.
Die gesetzliche Regelung
Bestimmungen für Deutschland enthält § 29 Abs. 2 der Dienstordnung für Notare (DONot). Danach sind Urkunden, Ausfertigungen, beglaubigte Abschriften und sogar die Vordrucke auf holzfreiem weißem oder gelblichem Papier zu erstellen. Das Dokumentenpapier wird oft mit neben Beimischungen aus Zellstoff mit Hadernzusatz oder ganz aus Hadern (Baumwollabfälle der Industrie) gefertigt und ist damit fester und hoch alterungsbeständiger als
Standardpapier aus gebleichtem Zellstoff.
Teilweise hat es sich eingeschlichen, für Vordrucke oder etwa Grundschuldbestellungsurkunden Umweltpapier zu verwenden. Dies ist jedoch nicht erlaubt, weil es nicht nur weniger haltbar, sondern auch noch grauer als das Urkundenpapier nach DONot ist. Zweck der gesetzlichen Regelung ist nämlich, Urkunden nicht nur auf Dauer haltbar, sondern auch fälschungssicher herzustellen. Ausnahmen von der Verwendung des Notar-Urkundenpapiers können durch die Notarkammern nicht erteilt werden. Es empfiehlt sich daher, Urkunden auf Umweltpapier schlicht zurückzuweisen.
Zur Papiergröße
Das Notar-Urkundenpapier muss nach § 29 DONot (Dienstordnung der Notare) nur ein DIN-Format haben. Für Urkunden in Schriftform hat sich DIN-A4 bewährt. Sind allerdings Kartographie oder technische Zeichnungen Bestandteil, können diese auch auf DIN-A1, DIN-A2 oder DIN-A3 gezeichnet bzw. gedruckt und angefügt werden.
Die Grammatur und Oberfläche
Das Urkundenpapier ist schwerer als das übliche Schreibpapier und hat zwischen 90 und 200 Gramm pro Quadratmeter Gewicht. Wird das Urkundenpapier aus Hadern oder aus Hadernbeimischungen zum Zellstoff hergestellt, muss es eine spezielle Oberflächenbehandlung erhalten, damit es auch für Laserdrucker problemlos zu nutzen ist.
Wasserzeichen oder nicht?
Die Echtheit einer Urkunde kann oft ferner durch die Verwendung eines individuellen Wasserzeichens im Papier gesichert werden. Das Wasserzeichen lässt sich nicht mitkopieren.