Das Gehgestell – Verschiedene Arten für verschieden Bedürfnisse
Gehgestelle, die als Gehhilfen für den Innenraum dienen und mit beiden Armen bedient werden, werden von den gesetzlichen Krankenkassen in drei Arten eingeteilt: starre Gehgestelle, reziproke Gehgestelle und Gehgestelle mit zwei Rollen. Mit solchen Gehgestellen können unsicher gehende Personen kleine Wege in der Wohnung, Krankenhäusern oder Pflegeheimen selbst überwinden. Die Hilfsmittel werden dem allgemeinen
Krankenhausbedarf zugeordnet.
Das starre Gehgestell
Diese Art Gehgestell besitzt meist vier Beine aus Leichtmetallrundrohr, die an den Seitenteilen am oberen Ende und häufig auch im unteren Drittel waagerecht in ein Verbindungsrohr übergehen. Im Frontbereich sind mehrere waagerechte starre Verbindungsrohre befestigt, was erlaubt, dass man eine Transporthilfe wie etwa ein Körbchen einhängen kann. Das starre Gehgestell ist für Menschen mit unsicherem Gang sehr geeignet, weil sie nicht stürzen können, da das Gestell kippsicher ist.
Die reziproke Variante
Reziprok bedeutet hier, dass die Seitenteile wegen Gelenkverbindungen gegeneinander bewegbar sind. Man kann sich also links aufstützen und das rechte Seitenteil ein wenig nach vorne schieben und das Vorgehen seitenverkehrt wiederholen. Damit wird ein relativ natürliches Gangbild ermöglicht, der Nutzer muss dabei jedoch relativ sicher gehen können.
Gehgestelle mit zwei Rollen
Dieses Gestell ist nicht zu verwechseln mit einem
Rollator, der vier Rollen besitzt. Durch die Rollen an den vorderen Füßen ist das Gestell ohne viel Kraftaufwand mit den Armen nach vorne zu bewegen, da man nur die Hinterfüße etwas anheben muss und so nicht das ganze Gewicht hebt.
Worauf man bei allen Modellen achten sollte
Um ein Ausrutschen auf glatten Böden zu vermeiden, sollten die Füße des Gestells einen Gummiüberzug besitzen. Das Gehgestell sollte in der passenden Höhe oder mit einer verstellbaren Höhe angeschafft werden. Für reiselustige Nutzer gibt es auch platzsparend zusammenklappbare Gehgestelle.
Wann sollten Gehgestelle benutzt werden?
Gehgestelle haben den Zweck, die vorhandene Restgehfähigkeit zu unterstützen, etwa wenn ein Stock nicht mehr genügend Sicherheit bieten kann und daher nicht mehr ausreichend ist. Verordnet werden die Gestelle, wenn krankheitsbedingt oder wegen Verletzungsfolgen der Bewegungsapparat gestört ist und gleichzeitig Gleichgewichts- oder Koordinationsstörungen vorliegen. Wer das Gehen oder Stehen erst wieder erlernen soll, muss zunächst Übungen an einem
Gehbarren durchführen.