Gefahrgutkartons für einen sicheren Transport
Entzündliche, explosive oder ätzende Stoffe unterliegen bei der Beförderung hohen gesetzlichen Anforderungen. Um Unfälle zu vermeiden, muss bereits die Verpackung bestimmten Vorschriften genügen. Gefahrgutkartons sind – im Gegensatz zu herkömmlichen
Kartons - extrem stabil und sparen viel Zeit, wenn Sie in Ihrem Unternehmen regelmäßig gefährliche Güter versenden.
Gesetzliche Regelungen
Grundsätzlich gilt das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), das zahlreiche Einzelvorschriften hinsichtlich der Gefahrgutbeförderung und
Verpackung auf Straßen, Schienen, Wasser und Luft beinhaltet. Firmen benötigen eine gesonderte Zulassung für die Versendung gefährlicher Güter.
Gefahrgutklassen
Die Gefahrgutklassen sind mit Symbolen kombiniert und weiter untergliedert. Für einen Überblick stellen wir Ihnen die Hauptkategorien vor:
- Klasse 1: Explosive Stoffe
- Klasse 2: Gase und gasförmige Stoffe
- Klasse 3: Entzündliche flüssige Stoffe
- Klasse 4: Entzündliche feste Stoffe
- Klasse 5: Entzündend wirkende (oxidierende) Stoffe
- Klasse 6: Giftige Stoffe
- Klasse 7: Radioaktive Stoffe
- Klasse 8: Ätzende Stoffe
- Klasse 9: Andere gefährliche Gegenstände und Stoffe
Kennzeichnung
Beim Transport muss bei bestimmten Mengen die Kennzeichnung mit dem Gefahrgutsymbol und der zugehörigen Klasse erfolgen. Teilweise ist eine zusätzliche Lagekennzeichnung mit Ausrichtungspfeilen vorgeschrieben.
Eigenschaften von Gefahrgutkartons
Gefahrgutkartons erhalten Sie in allen gängigen Größen. Sie müssen als Gefahrgutverpackung 4G codiert sein (4 = Kiste, G = Pappe). Ist eine 4GV-Codierung vorhanden, können Sie Innenverpackungen meist ohne Nachprüfung verwenden. Die Kartons sind in drei Klassen unterteilt:
- Typ I (X): für sehr gefährliche Stoffe
- Typ II (Y): für durchschnittlich gefährliche Stoffe
- Typ III (Z): für gering gefährliche Stoffe
Die Kartons bestehen aus stabiler Wellpappe. Gefaltete Ausführungen sind platzsparend und mit wenigen Handgriffen einsatzbereit. Im Unterschied zu herkömmlichen Kartons sind sie wasserabweisend beschichtet und nassfest verklebt.
Bitte beachten!
In den Artikelbeschreibungen ist das zulässige Gesamtgewicht für den jeweiligen Karton angegeben. Neben der oben beschriebenen Klassifizierung ist die Einhaltung der Gewichtsgrenzen enorm wichtig, damit keine Beschädigungen an der Verpackung auftreten. Sie müssen die Kartons mit
Filamentband verschließen. Dabei handelt es sich um ein extrem reißfestes Klebeband mit Glasfaserverstärkung.