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  Gefahrensymbole  Zum Expertenwissen

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„Gefahrensymbole“
Überbegriffe
GHS 01
Explosionsgefährlich
GHS 02
Entzündlich
GHS 03
Brandfördernd
GHS 04
unter Druck stehende Gase
GHS 05
Ätzwirkung
GHS 06
Giftig
GHS 07
Achtung
GHS 08
Gesundheitsgefährlich
GHS 09
Umweltgefährlich
GHS-Signalwörter
Laut GHS-Kennzeichnung vorgeschriebene Signalwörter Gefahr bzw. Achtung in Verbindung mit einem Gefahrensymbol.

Kennzeichnung gemäß CLP/GHS – Verordnung

In Deutschland und im internationalen Transportgeschäft werden Güter auf den unterschiedlichsten Wegen transportiert. Eine solche Beförderung findet zu Land, auf dem Wasser oder in der Luft statt. Vor allem der Transport gefährlicher Stoffe und Gemische stellt dabei ein ernstzunehmendes Risiko dar. Um dabei einen gewissen Sicherheitsstandard gewährleisten zu können, wurde eine weltweit einheitliche Gefahrgutkennzeichnung eingeführt - das „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packing of Chemicals“ (kurz: GHS) ».
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GHS-Verordnung sorgt für höheres Schutzniveau

Chemikalien werden weltweit hergestellt und gehandelt. Ihre Gefahren sind immer gleich und genau aus diesem Grund soll die Beschreibung und Darstellung der Gefahren von einem Produkt von Land zu Land ebenfalls identisch sein. Mit dieser Vereinheitlichung soll das Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt transparenter und vergleichbarer werden. Keyvisual Deshalb haben viele Staaten, die bislang noch nicht über solche Vorschriften verfügen, die Regelungen gemäß CLP/GHS-Verordnung » übernommen. Zur Vereinfachung ist die CLP/GHS-Verordnung modular aufgebaut. Es müssen somit nicht alle Inhalte übernommen werden. Die Elemente, die übernommen werden, dürfen den Inhalten der CLP/GHS-Verordnung nicht widersprechen. Das Global harmonisierte System regelt weltweit die einheitliche Einstufung und Kennzeichnung für das Inverkehrbringen und für den Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz sowie beim Transport von gefährlichen Gütern. Es erfolgt eine gleiche Kommunikation in verschiedenen Bereichen:
  • Kennzeichnung der Waren für Inverkehrbringer (Händler und Hersteller)
  • Transportkennzeichnung
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Verbraucherschutz

Letzte Übergangsfrist für den Abverkauf der Lagerbestände ist bereits abgelaufen

Seit dem 01.06.2017 müssen sowohl Ihre Stoffe als auch Gemische gemäß CLP/GHS-Verordnung » 2015 gekennzeichnet und im Sicherheitsdatenblatt eingestuft sein.

Eine Kennzeichnung gemäß CLP/GHS ist Plicht

Diese Verordnung ist international gültig und einheitlich. Beispiele für Gefahrgüter sind u. a. Lithium Batterien, Gasflaschen und Gemische.

Kennzeichnung von Gefahrgut & Gemischen

Gefährliche Güter und Gemische werden in folgende 9 Klassen unterteilt:
Klasse 1 » Klasse 2 » Klasse 3 »
Explosive Stoffe und Gegenstände gasförmige Stoffe Entzündbare Flüssigkeiten
 
Klasse 4 » Klasse 5 » Klasse 6 »
Entzündbare feste Stoffe oxidierende Stoffe oder organische Peroxids giftige Stoffe
 
Klasse 7 » Klasse 8 » Klasse 9 »
radioaktive Stoffe ätzende Stoffe verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände »

Facts zur GHS/CLP-Verordnung 2015

  • das „Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packing of Chemicals“ (GHS) steht für die weltweit einheitliche Gefahreneinstufung und Kennzeichnung von Chemikalien und ist Grundlage für die CLP-Verordnung 2015
  • seit dem 26.11.2010 verweist die Gefahrstoffverordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien auf die CLP-Verordnung 2015
  • für die Kennzeichnung von Stoffen ist die Kennzeichnung gemäß GHS/CLP seit dem 01.12.2010 gesetzlich vorgeschrieben, bei Gemischen gilt eine Übergangsfrist zum 01.06.2015
  • die CLP-Verordnung 2015 findet nur Anwendung im Bereich des Inverkehrbringens
  • detaillierte Richtlinien zur innerbetrieblichen Gefahrstoffkennzeichnung sind die aktuellen Technischen Regel für Gefahrstoffe 201 (11/2011) angegeben, die sich ebenfalls auf die CLP-Verordnung 2015 bezieht

Unsere Auswahl an Kennzeichnungssymbolen gemäß GHS:

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Hersteller und Lieferanten von Chemikalien müssen sich bedeutend intensiver mit den neuen Vorschriften gemäß GHS/CLP auseinandersetzen als die Unternehmen, die Chemikalien "nur" anwenden. Auch in diesen Betrieben sollten sich die für Arbeitsschutz zuständigen Mitarbeiter rechtzeitig über die Neuerungen informieren. Aufgrund der Umsetzungsfristen müssen sich sowohl Hersteller von Stoffen als auch von Gemischen frühzeitig mit GHS/CLP beschäftigen. Keyvisual
Durch diese Kennzeichnung soll ein sicherer Umgang mit Gefahrgut sichergestellt werden. Gefahrgutkennzeichen liefern international die gleichen Informationen. Sie geben Auskunft über die Gefährlichkeitsmerkmale sowie über die beförderten Stoffe, mithilfe von Symbolik.
So ist ebenso die Kennzeichnung an einem LKW oder einem Container immer und überall gleich. Andere Verkehrsteilnehmer werden dadurch auf einen solchen Transport aufmerksam gemacht. Gleichzeitig gibt die Kennzeichnung den Rettungskräften, im Falle eines Unfalls mit Gefahrgut, entscheidende Hinweise welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Eine Kennzeichnung von Gefahrgut muss immer dann gegeben sein, wenn gefährliche Güter transportiert werden. Eine Gefahrgutkennzeichnung bei der Binnenschifffahrt ist ebenso Pflicht wie bei einem Transport per Bahn, auf der Straße oder mit dem Flugzeug. Dies kann, je nach Art des Gefahrguts und der zu transportierenden Menge auf unterschiedliche Weisen erfolgen. Bei kleinen oder freien Mengen reichen meist Aufkleber oder Symbole » auf den Gütern aus, aber beim Transport von Stückgut mit einem LKW oder einem Container müssen Warntafeln angebracht werden.

Kroschke – Qualität seit 1957

Die Kroschke sign-international GmbH ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit über 300 Mitarbeitern in Braunschweig und wurde im Jahr 1957 gegründet. Durch die stetige Weiterentwicklung in den Sortimenten Firmenansicht betriebliche Kennzeichnung, Erste Hilfe, Arbeitsschutz und Persönlicher Schutzausrüstung und Betriebsausstattung ist Kroschke zu dem Vollsortimenter und Einkaufsberater in Sachen Arbeitssicherheit herangewachsen.
Alle Kennzeichen werden im eigenen Haus gefertigt. Die Produktion zählt zu den größten und modernsten Siebdruckereien Europas. Das Kroschke-Sortiment umfasst heute über 20.000 Produkte.
Logo Kroschke

Alle bei Mercateo verfügbaren Produkte
von Kroschke finden Sie in der
KROSCHKE-MARKENWELT »

Weitere Informationen zum Thema Gefahrensymbole
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Gefahrensymbole - einheitliche Piktogramme

Um eine einheitliche und absolut sichere Kennzeichnung über alle Grenzen hinweg zu gewährleisten, wurden neue Gefahrensymbole entwickelt, die seit Ende 2010 verpflichtend sind. Der zu erzielende Effekt ist die weltweite Sicherung der richtigen Symboldeutung und das Ergreifen entsprechender Maßnahmen beim Transport, bei der Lagerung und der Verwendung, wodurch die Gefahren trotzt hohem Gefährdungspotential minimiert werden sollen.

Gefahren schnell erkennen mit den richtigen Gefahrensymbolen

Für den Umgang mit Gefahrstoffen ist es von Bedeutung, geschultes Personal einzusetzen. Die Sicherheitsbestimmungen sind sehr streng und die Auflagen müssen unbedingt eingehalten werden. Hierzu zählt insbesondere eine ausreichende Gefahrstoffkennzeichnung, die die passenden Gefahrensymbole zur Gefahr beinhaltet. Eine leichte Zuordnung ohne langes Text lesen wird möglich. Schnelles und angemessenes Reagieren in Gefahrensituationen wird mit GHS-konformen Gefahrensymbolen einfacher denn je.

Die Symbolik

Die Gefahrensymbole sind einfach aufgebaut und können zum großen Teil auch von ungeübten Mitarbeitern und außenstehenden Personen richtig gedeutet werden, so dass passende Maßnahmen ergriffen werden können und ein schneller Selbst- und Umgebungsschutz erfolgen kann. Ein einfacher Symbolaufbau sichert das allgemeine Verständnis ab. Die Grundgefährdung wird durch die Symbole angegeben.
  • Explosionsgefährliche Stoffe (GHS 01) werden mit dem Symbol einer explodierenden Bombe gekennzeichnet, hierbei sind Schläge, Stöße, Funken- und Hitzeeinwirkung zu vermeiden.
  • Sobald ein Stoff entzündbar und dies als Gefährdung einzustufen ist oder er sich selbst erhitzen kann und dadurch eine Gefahr entsteht, kommt die Flamme (GHS 02) als Symbol zum Einsatz. Ein Kontakt zu Zündquellen und Gefahrenquellen ist zu vermeiden.
  • Stoffe und Güter, die Brände fördern, werden mit einer Flamme über einem Kreis (GHS 03) dargestellt. Diese Stoffe dürfen nicht in Kontakt mit brennbaren Stoffen gelangen.
  • Neu und wichtig ist der Hinweis auf unter Druck stehende, verflüssigte, tiefgekühlte oder verdichtete Gase durch eine Gasflasche als Piktogramm (GHS 04), denn auch von diesen Gütern und Stoffen gehen nicht unwesentliche Gefahren aus. Das Erwärmen, Stoßen und Werfen der Behälter ist zu vermeiden.
  • Stoffe, die ätzende Wirkungen haben und neben Metallkorrosion auch Haut- und Augenschäden verursachen können, werden mit der Symbolisierung für Ätzwirkung dargestellt (GHS 05). Dämpfe dürfen nicht eingeatmet werden und die Berührung ist unbedingt zu vermeiden.
  • Der Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS 06) ist leicht zuzuordnen und unmissverständlich toxischen Stoffen und Gütern zuzuordnen. Bei diesen Stoffen ist jeglicher Kontakt zu vermeiden und bei Übelkeit sofort ein Arzt zu kontaktieren.
  • Gewässergefährdende Stoffe erhalten das Symbol für Umweltgefahr, welches neben einem Baum einen abgebildeten Fisch beinhaltet (GHS 09) und so den eindeutigen Hinweis liefert. Diese Stoffe dürfen nicht in Ableitungen und in die Umwelt gelangen. Es sind die Entsorgungsvorschriften zu beachten.
  • Auch allgemeine Gesundheitsgefahren lassen sich mit dem GHS 08-konformen Symbol widerspiegeln, wenn keine spezielle Einstufung des Gefährdungspotentials möglich ist. Der Kontakt und das Einatmen sind zu vermeiden und bei Unwohlsein ist ein Arzt zu kontaktieren.
  • Das Achtung ausweisende Ausrufungszeichen (GHS 07) als Gefahrensymbol kann allein zur Kennzeichnung oder zusätzlich zu einem weiteren Symbol genutzt werden, um noch mehr Aufmerksamkeit zu erzeugen.
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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.