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Übersicht | "Schreibtisch Aktenvernichter"Überbegriffe |
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 Weitere Informationen zum Thema Schreibtisch Aktenvernichter | |  | Streifen oder feinste Partikel: Schreibtisch-Aktenvernichter sorgen für größte Geheimhaltung
Egal, in welchem Bereich – in jedem Unternehmen gibt es vertrauliche oder gar geheime Dokumente, die vor fremden Augen geschützt werden müssen. Im Normalfall werden diese in einem verschließbaren Aktenschrank oder in einem Dokumententresor verwahrt. Wenn die Dokumente jedoch nicht mehr benötigt werden, dann wird oft achtlos damit umgegangen. Oft landen diese einfach im Müll, ohne sie vorher unbrauchbar zu machen. Eine wahre Fundgrube für Wirtschaftskriminalität und Betrüger! Geraten sensible oder gar geheime Daten in falsche Hände, kann das schwerwiegende Folgen haben – wirtschaftliche Schäden, Schadenersatzforderungen oder sogar Freiheitsstrafen. Mit einem Aktenvernichter können vertrauliche oder geheime Datenträger, wie Papier, CDs, Plastikkarten, Disketten oder ganze Festplatten so zerstört werden, dass sie nur mit größter Mühe oder überhaupt nicht mehr wiederhergestellt werden können. Mit einem Schreibtisch-Aktenvernichter lassen sich zwar keine Festplatten oder USB-Sticks vernichten, für Papier, CDs oder Plastik-Karten sind sie aber ideal. Aufgrund ihrer geringen Größe sind sie daher bestens für den Schreibtisch oder das Home-Office geeignet. Das maximale Auffangvolumen der Geräte beträgt ca. 20 Liter. Sollen größere Datenvolumen vernichtet werden, empfiehlt sich der Einsatz eines Großbüro-Aktenvernichters.
Wie soll der Datenträger vernichtet werden?
Vor dem Kauf eines Aktenvernichters sollte geklärt werden, wie die Datenträger vernichtet werden sollen. Verbreitet sind zwei verschiedene Schneidewerke/ -techniken:
- Strip-Cut: Die eingezogenen Datenträger werden bei dieser Methode in Streifen geschnitten.
- Cross-Cut: Bei dieser Schnitttechnik werden die Datenträger in kleine Partikel zerkleinert.
Das mit der Strip-Cut-Methode zerkleinerte Material kann, wenn auch mit größter Mühe und einem sehr großen Zeitaufwand, im ungünstigsten Fall wiederhergestellt werden. Zur Vernichtung vertraulicher oder streng geheimer Daten sollte daher ein Aktenvernichter mit Cross-Cut-Methode (Partikelschnitt) gewählt werden.
Welche Medien möchten Sie vernichten?
Vor dem Kauf sollte geklärt werden, welche Datenträger mit dem Gerät vernichtet werden sollen. Schreibtisch-Aktenvernichter können problemlos Papier, aber - je nach Modell und Hersteller - auch Kreditkarten oder CDs/DVDs zerkleinern. Mittlerweile kein Problem mehr sind für die meisten Modelle vergessene Heft- und Büroklammern.
Wie sicher soll geschnitten werden?
Die Art und Weise, wie grob oder wie fein das Material zerkleinert werden muss, um die Datensicherheit zu gewährleisten, wird durch die DIN 66399 geregelt. Sie ersetzt die bisher gültige DIN 32757. Die neue Einteilung wirkt auf den ersten Blick verwirrend, ist aber prinzipiell recht einfach.
Zuerst muss überlegt werden, wie vertraulich die Datenträger sind, die mit dem Aktenvernichter zerstört werden sollen. Dementsprechend erfolgt als erstes die Einteilung in eine Schutzklasse:
Schutzklasse 1 (S1) |
Schutzklasse 2 (S2) |
Schutzklasse 3 (S3) |
Normaler Schutz:
für interne Informationen und Datenträger. Falls diese Informationen in die falschen Hände gelangen, hätte das nur begrenzt negative Auswirkungen.
Zum Beispiel:
adressierte Werbung, Kataloge, nicht-vertrauliche Korrespondenz
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Hoher Schutz:
für vertrauliche Daten, die nur für einen engen Mitarbeiterkreis zugänglich sind. Falls diese Informationen in die falschen Hände gelangen, hätte dies u.U. rechtliche Konsequenzen, da gegen Verträge bzw. Gesetze verstoßen wurde.
Zum Beispiel:
vertrauliche Korrespondenz, Verträge, Personaldaten, Angebote, Patienten-/Klienten-Akten
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Sehr hoher Schutzbedarf:
für streng vertrauliche und geheime Daten, die nur wenigen, persönlich bekannten Personenkreis zugänglich sind. Falls diese Informationen in die falschen Hände gelangen, wäre das existenzbedrohend für das Unternehmen bzw. hätte definitiv rechtliche Konsequenzen zur Folge.
Zum Beispiel:
Patentunterlagen, Rezepte, Unterlagen über Herstellungsverfahren, Finanzunterlagen)
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Im nächsten Schritt wird ausgewählt, welche Art von Datenträgern mit dem Gerät vernichtet werden soll. Die Einteilung erfolgt in 6 verschiedene Materialklassen:
- P: Daten in Originalgröße in gedruckter Form, meist Papier
- F: Daten, die Informationen verkleinert darstellen (Mikrofilme, Folien etc.)
- O: Optische Trägermedien (CDs, DVDs)
- T: Magnetische Träger (Disketten, Kreditkarten, Zugangskarten)
- E: Elektronische Datenträger (USB-Sticks, Speicherkarten)
- H: Festplatten mit magnetischen Datenträgern
Mit diesen beiden Informationen (Schutzklasse & Materialklasse) kann jetzt die passende Sicherheitsstufe ermittelt werden. Die regelt, wie groß das geschnittene Material maximal sein darf und damit, welchen Sicherheitsstandart das Gerät hat. Es gilt dabei eine einfache Faustregel: je höher die Sicherheitsstufe, desto kleiner ist das Schnittgut und desto schwieriger ist es, es jemals wiederherzustellen. Die Einteilung erfolgt in 7 Sicherheitsstufen.
Klasse 1
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P1
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Streifen max. 12 mm
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F1
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Partikel max. 160 mm²
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O1
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Partikel
max. 200 mm²
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T1
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funktionsunfähig
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E1
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funktionsunfähig
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H1
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funktionsunfähig
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P2
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Streifen max. 6 mm
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F2
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Partikel
max. 30 mm²
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O2
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Partikel
max. 800 mm²
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T2
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Partikel
max. 2000 mm²
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E2
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zerteilt
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H2
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beschädigt
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P3
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Streifen max. 2 mm
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F3
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Partikel
max. 10 mm²
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O3
|
Partikel
max. 160 mm²
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T3
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Partikel
max. 320 mm²
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E3
|
Partikel
max. 160 mm²
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H3
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verformt
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Klasse 2
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P4
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Partikel
max. 160 mm²
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F4
|
Partikel
max. 2,5 mm²
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O4
|
Partikel
max. 30 mm²
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T4
|
Partikel
max. 160 mm²
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E4
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Partikel
max. 30 mm²
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H4
|
Partikel
max. 2000 mm²
|
P5
|
Partikel
max. 30 mm²
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F5
|
Partikel
max. 1 mm²
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O5
|
Partikel
max. 10 mm²
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T5
|
Partikel
max. 30 mm²
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E5
|
Partikel
max. 10 mm²
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H5
|
Partikel
max. 320 mm²
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Klasse 3
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P6
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Partikel
max. 10 mm²
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F6
|
Partikel
max. 0,5 mm²
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O6
|
Partikel
max. 5 mm²
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T6
|
Partikel
max. 10 mm²
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E6
|
Partikel
max. 1 mm²
|
H6
|
Partikel
max. 10 mm²
|
P7
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Partikel
max. 5 mm²
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F7
|
Partikel
max. 0,2 mm²
|
O7
|
Partikel
max. 0,2 mm²
|
T7
|
Partikel
max. 2,5 mm²
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E7
|
Partikel
max. 0,5 mm²
|
H7
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Partikel
max. 5 mm²
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Sicherheitsstufen am Beispiel der Materialklassifizierung P (Papier)
Sicherheitsstufe
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Empfohlen für
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Eigenschaften
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Reproduzierbarkeit
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allgemeines Schriftgut, welches unlesbar gemacht werden soll
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Streifen: 12 mm oder kleiner
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ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch
nicht ohne besonderen Zeitaufwand möglich
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internes, nicht besonders vertrauliches Schriftgut
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Streifen: 6 mm oder kleiner
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mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich
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vertrauliches Schriftgut
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Partikel: 320 mm² oder kleiner
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nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit)
möglich
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Schriftgut mit sensiblen und vertraulichen Informationen
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Partikel: 160 mm² oder kleiner
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nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw.
Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr
aufwändig sind, möglich
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Geheime Informationen
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Partikel: 30 mm² oder kleiner
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nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich
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geheime Dokumente, die besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangen
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Partikel: 10 mm² oder kleiner
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nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich
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geheimste Dokumente, in militärischen Bereichen oder Geheimdiensten
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Partikel: 5 mm² oder kleiner
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nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich
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Ein praktisches Beispiel
Für das Büro der Chefsekretärin muss ein Schreibtisch-Aktenvernichter angeschafft werden. Folgende Datenträger sollen damit vernichtet werden:
- Papierdokumente (Verträge, Angebote, Personalunterlagen)
- CDs mit vertraulichen Daten
- Zugangsberechtigungen aus Plastik für den Mitarbeiterparkplatz
Das Gerät sollte also alle der folgenden Eigenschaften besitzen:
- mindestens Sicherheitsklasse P4 oder P5 (da es sich bei Verträgen und Personalunterlagen um vertrauliche Unterlagen handelt)
- mindestens Sicherheitsklasse O4 oder O5 (da auf den CDs vertrauliche Unterlagen gespeichert sind)
- mindestens Sicherheitsklasse T2 oder T3 (auf den Zugangsberechtigungen sind keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten gespeichert. Im Fall der Wiederherstellung sind keine großem negativen Auswirkungen zu erwarten)
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