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  Leuchtmittel nach Bauform  Zum Expertenwissen

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Leuchtmittel nach Bauform sortiert erleichtern die Suche

Leuchtmittel nach Bauform zu unterscheiden gestaltet sich aufgrund des vielfältigen Angebots zunehmend schwieriger. Glühlampen gab es vorwiegend in drei verschiedenen Formen und darüber hinaus in einigen speziellen Ausführungen. Spätestens seit dem Beschluss des stufenweisen Verbots der Herstellung von Glühlampen rücken aber alternative Lichttechniken verstärkt in das öffentliche Interesse, so dass auch eine Unterscheidung der Leuchtmittel nach Bauform häufiger notwendig wird.

Leuchtmittel nach Bauform unterscheiden, eine Wissenschaft für sich

Während Leuchtmittel für den Einsatz im privaten Wohnbereich bis vor kurzer Zeit nur in wenigen Formen angeboten wurden, ist das Angebot der Leuchtmittel nach Bauform inzwischen vielfältig und abwechslungsreich. Die gängigsten Leuchttechniken in der Vergangenheit waren Glühlampen in Kerzen- und Birnenform. Darüber hinaus verwendete man Strahler und Leuchtstoffröhren. Bereits die Einführung des Halogenlichts brachte eine Erweiterung des Angebots um Stableuchten, Strahler in kleiner Bauweise und die kleinen Halogen-Stecklampen mit sich. Insbesondere aber die Entwicklung effizienter Energiesparlampen brachte einen großen Variantenreichtum hervor, so dass sich vielfältige Leuchtmittel nach Bauform unterscheiden lassen.

Unterscheidung der Leuchtmittel nach Bauform und Größe

Nicht in jeder Leuchte lassen sich beliebige Lampen einsetzen. Häufig reicht der Platz nur für kleinere Lampen aus, so dass es wichtig ist, beim Kauf die Leuchtmittel nach Bauform auszuwählen. Leuchtstoff-Energiesparlampen benötigen für eine starke Leuchtkraft eine große Röhrenfläche. Aus diesem Grund werden diese Lampen in gebogenen und gewundenen Formen hergestellt mit der Folge, dass diese Lampen vergleichsweise groß ausfallen. Die meisten Leuchten sind darauf ausgelegt, Leuchtmittel in Birnenform oder Tropfenform aufzunehmen. Die Hersteller haben sich daran orientiert und bieten inzwischen Energiesparlampen in diesen Formen an. Die gewundenen Röhren der Leuchtstoff-Energiesparlampen und die mit Leuchtdioden bestückten Zylinder der LED-Lampen werden einfach von einer kerzen- oder birnenförmigen Glashülle umgeben. Schwache Glühlampen mit weniger als 60 Watt werden in absehbarer Zeit noch angeboten, so dass diese Leuchtmittel nach Bauform wie gewohnt ausgewählt werden können.
Die Größe und die Form von Leuchtstoffröhren sind durch den Leuchtenkörper, in dem sie verwendet werden, vorgegeben. Leuchtstoffröhren in Stabform, als Ring oder in U-Form befinden sich in genormten Größen im Angebot des Fachhandels. In ihrer Größe erinnert die pilzförmige Lampe an eine Kerzenlampe. Sie wird jedoch im oberen Bereich breiter als der übrige Lampenkörper, so dass sie die Form eines Pilzes annimmt. Diese Lampe wird bevorzugt in kleinen Leuchten mit weit geöffneten Lampenschirmen verwendet.

Leuchtmittel nach Bauform und Einsatzzweck unterschieden

Auch in Bezug auf die Technik und Gestaltung einer Leuchte lassen sich die zu verwendenden Leuchtmittel nach Bauform unterscheiden. Strahler erfordern spezielle Leuchtmittel, die mit einem Reflektor ausgestattet sind. Diese Lampen werden in verschiedenen Größen, passend zum Leuchtenmodell angeboten. Große Kugelleuchten finden ihren Platz bevorzugt unter flachen Lampenschirmen.
Halogen-Strahler mit Stecksockeln werden in Einbaustrahlern sowie in Seil- und Schienensystemen eingesetzt. Die Halogentechnik mit ihren vielfältigen Leuchten erfordert darüber hinaus eine umfassende Unterscheidung der Leuchtmittel nach Bauform. In Arbeitsleuchten verwendet man Halogenlampen in Stabform und in kleinen Leuchtensystemen Halogen-Steckleuchten. Die moderne LED-Technik bringt das Erfordernis einer vielfältigen Unterscheidung der Leuchtmittel nach Bauform mit sich, da sie flexible Formen ermöglicht. Hierbei sind besonders die Soffitten-Leuchten, LED-Module, Leuchtstreifen und LED-Leisten zu erwähnen, die in speziellen Beleuchtungssystemen Einsatz finden.
* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
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