arrow-downburgerchev-downclosedepartmentdownloadglobeloaderlocationloginmagnifiersearchuser facebooklinkedintwitterxingyoutube atbechczdeesfrgbhuieitnlplsk

KYOCERA Sonder­konditionen

Für Bezugsberechtigte erhalten unsere Vertriebspartner/Händler Sonderkonditionen. Als Bezugsberechtigter besteht für Sie ab sofort die Möglichkeit, Produkte von KYOCERA Document Solutions Deutschland GmbH zu Sonderkonditionen zu kaufen.

Die Freischaltung der Sonderkonditionen ist sehr bequem, einfach und kostenlos. Das gesamte Mercateo-Sortiment steht Ihnen zu den gewohnten Konditionen zur Verfügung. Es gelten die AGB von Mercateo.

Gute Gründe für KYOCERA

Wirtschaftlichkeit

» Reduzierung der Kosten (bis zu 50 %) über die Laufzeit durch langlebige Komponenten
» Eine leistungsstarke Produktfamilie bietet produkt- und branchenspezifische Lösungen, ob Arbeitsplatz-, Abteilungs- oder Produktionsdrucker
» Die Duplexeinheit für den automatisch beidseitigen Druck ist ein Standard in jedem KYOCERA Drucksystem. Dies hilft nicht nur Papier, Archivierungsplatz oder Portokosten zu sparen sondern schont auch die Umwelt.

Umweltfreundlichkeit

» Reduzierung der Abfallmenge (bis zu 75 %)
» KYOCERA Systeme sind besonders energiesparend und erfüllen die Richtlinien des ENERGY STAR (60 % weniger Stromverbrauch im Vergleich zu herkömmlichen Laserdruckern)
» KYOCERA wurde bereits 1997 als weltweit erster Druckerproduzent mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel“ ausgezeichnet.
» Verbesserung Ihrer Klimabilanz: Jeder Toner von KYOCERA Document Solutions Deutschland, den Sie kaufen, ist absolut klimaneutral. Das verbessert Ihre CO2-Bilanz beim Drucken und schützt unser Klima. KYOCERA kompensiert für Sie die Menge CO2, die bei Rohstoffgenerierung, Produktion, Verpackung, Transport, Nutzung und Verwertung der Toner entsteht und unterstützt das KYOCERA Klimaschutzprojekt von myclimate. KYOCERA stellt Ihnen dafür ein persönliches CO2-Kompensations-Zertifikat aus! Nutzen Sie dafür einfach unser Formular zur Toner-Kompensation auf www.printgreen.kyoceradocumentsolutions.de

Sicherheit

» Standard bzw. optionale Netzwerkschnittstelle mit hochwertigen Sicherheitstechnologien für Zugangskontrolle und Druckdatenverschlüsselung.
» 2 Jahre Herstellergarantie auf das Gerät, sogar 3 Jahre bzw. 100.000 bis zu 500.000 Seiten (je nach Drucksystem) auf Trommel und Entwicklereinheit.
» Dokumentenechtheit wahren – mit KYOCERA Originaltoner. Die Echtheit Ihrer Dokumente, Verträge und Briefe wird bei der Verwendung von KYOCERA Originaltoner gewährleistet. Achten Sie bei den Produkten auf das „PTS“-Prüfzeugnis.

Bitte beachten Sie
Um die Sonderkonditionen der Hersteller nutzen zu können, müssen Sie sich bei Mercateo einloggen.
Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie, bezugsberechtigt im von § 98 GWB zu sein. Die Sonderkonditionen werden für Sie nach erfolgreicher Anmeldung im linken Menü unter "Exklusivekataloge" sichtbar.

Gemäß § 98 GWB sind öffentliche Auftraggeber:
1. Gebietskörperschaften sowie deren Sondervermögen,
 
2. andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, die zu dem besonderen Zweck gegründet wurden, im Allgemeininteresse liegende Aufgaben nichtgewerblicher Art zu erfüllen, wenn Stellen, die unter Nummer 1 oder 3 fallen, sie einzeln oder gemeinsam durch Beteiligung oder auf sonstige Weise überwiegend finanzieren oder über ihre Leitung die Aufsicht ausüben oder mehr als die Hälfte der Mitglieder eines ihrer zur Geschäftsführung oder zur Aufsicht berufenen Organe bestimmt haben. Das Gleiche gilt dann, wenn die Stelle, die einzeln oder gemeinsam mit anderen die überwiegende Finanzierung gewährt oder die Mehrheit der Mitglieder eines zur Geschäftsführung oder Aufsicht berufenen Organs bestimmt hat, unter Satz 1 fällt,
 
3. Verbände, deren Mitglieder unter Nummer 1 oder 2 fallen,
 
4. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs tätig sind, wenn diese Tätigkeiten auf der Grundlage von besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgeübt werden, die von einer zuständigen Behörde gewährt wurden, oder wenn Auftraggeber, die unter Nummern 1 bis 3 fallen, auf diese Personen einzeln oder gemeinsam einen beherrschenden Einfluss ausüben können,
 
5. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts in den Fällen, in denen sie für Tiefbaumaßnahmen, für die Errichtung von Krankenhäusern, Sport-, Erholungs- oder Freizeiteinrichtungen, Schul-, Hochschul- oder Verwaltungsgebäuden oder für damit in Verbindung stehende Dienstleistungen und Auslobungsverfahren von Stellen, die unter Nummern 1 bis 3 fallen, Mittel erhalten, mit denen diese Vorhaben zu mehr als 50 vom Hundert finanziert werden,
 
6. natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts, die mit Stellen, die unter Nummern 1 bis 3 fallen, einen Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen abgeschlossen haben, bei dem die
Gegenleistung für die Bauarbeiten statt in einer Vergütung in dem Recht auf Nutzung der baulichen Anlage, ggf. zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht, hinsichtlich der Aufträge an Dritte (Baukonzession).
Von wesentlicher Bedeutung für den Auftraggeberbegriff auch im deutschen Recht ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. So hat z. B. der EuGH mit Urteil vom 13. Dezember 2007 (Rechtssache C-337/06) die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den öffentlichen Auftraggebern im Sinne des Vergaberechts zugeordnet. Am 11. Juni 2009 beschied der Europäische Gerichtshof (Vorlagebeschluss des OLG Düsseldorf) ebenfalls die öffentliche Auftraggebereigenschaft der öffentlich-rechtlichen Krankenkassen (Rechtssache: C-300/07).