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Elektronische Signatur

Der Begriff der elektronischen Signatur beschreibt mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, die eine Identifikation des Unterzeichners bzw. Signaturerstellers ermöglichen.

Die elektronische Signatur ermöglicht es, die Echtheit der signierten, elektronischen Daten mittels eines privaten Signaturschlüssels zu prüfen und erfüllt den Zweck einer Unterschrift auf Papierdokumenten. Sie ist eine Umsetzung des elektronischen Identitätsnachweises (eID). Sie wird vor allen Dingen in öffentlichen Verwaltungen, zunehmend aber auch im E-Commerce und ähnlichen Vertragsunterzeichnungen in der Privatwirtschaft verwendet.

Abbildung: Stufen der Signaturstandards

Das Signaturgesetz in Deutschland hatte den Zweck, Rahmenbedingungen für elektonische Signaturen zu schaffen. Es wurde am 27. Juli 2017 durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (kurz: eIDAS-Verordnung) und das sog. Vertrauensdienstegesetz abgelöst. Neben einer Neuregelung elektronischer Signaturen zählen dazu nun auch Dienste rund um elektronische Siegel und Zeitstempel, Zustellung elektronischer Einschreiben und Webseiten-Zertifikate. Fast alle technischen Bestimmungen zu eIDAS sind in ETSI-Normen festgelegt, was dazu führt, dass Anbieter von elektronischen Siegeln, Zeitstempeln und Vertrauensdiensten vergleichsweise schnell zertifiziert werden können.

Wie auch das Signaturgesetz unterscheidet die eIDAS-Verordnung zwischen drei Formen – der allgemeinen, der fortgeschrittenen und der qualifizierten elektronischen Signatur. Die unterschiedlichen Formen stehen für unterschiedliche Anforderungen an die Signaturen, wobei an qualifizierte Signaturen die höchsten Anforderungen gestellt werden. In einigen Ländern ist die elektronische Signatur der handschriftlichen Unterschrift rechtlich völlig gleich gestellt. In Deutschland erfüllen nur qualifizierte elektronische Signaturen die Anforderungen, die nötig sind, um die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform zu ersetzen. Fälschlicherweise werden die Begriffe „digitale“ und „elektronische“ Signatur oft synonym verwendet. Der Begriff „digitale Signatur“ bezeichnet jedoch ein Prinzip, welches auf mathematischen, asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren beruht, wohingegen „elektronische Signatur“ ein rein rechtlicher Begriff ist.

Auf der Beschaffungsplattform Mercateo erhalten Unternehmen elektronische Rechnungen. Jede Rechnung wird dabei mit einer digitalen Signatur versehen. Eine zusätzliche Archivierung der Rechnungen bei Mercateo für zehn Jahre ist ebenfalls möglich. Erfahren Sie mehr zur elektronischen Rechnung.