Support-Portal » Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG

Mercateo liegt der Schutz der Umwelt sehr am Herzen. Deshalb richten wir unsere täglichen Geschäftsprozesse nach ökologischen Gesichtspunkten aus. Wir setzen uns für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen ein, insbesondere beim Umgang mit chemischen und giftigen Materialien und Substanzen, beim Umgang mit Abwasser und Abfällen, beim Ausstoß von Abgasen und anderen Luftverschmutzungen sowie beim Verbrauch von Wasser und Energie.

Das ElektroG bezweckt vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren und dadurch die Effizienz der Ressourcennutzung zu verbessern. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

1. Wichtige Informationen

Elektroaltgeräte, die nicht mehr benutzt werden, dürfen nicht mehr in den Restmüll geworfen werden. Daher sind Verbraucher zur Rückgabe gebrauchter Elektroaltgeräte gesetzlich verpflichtet. Gebrauchte Elektroaltgeräte müssen bei sogenannten Recyclinghöfen bei Kommunen (https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf) in die getrennte Erfassung gegeben werden. Selbstverständlich können auch die durch Mercateo bereitgestellten Rückgabe- und Sammelsysteme genutzt werden.
Batterien und Akkus, welche nicht vom Elektronikgerät umschlossen sind, müssen vor der Abgabe von diesen getrennt werden. Für die Rückgabe an Mercateo kann im Einzelnen etwas anderes gelten, Informationen dazu finden Sie unter „Rückgabemöglichkeiten“.

Welche Geräte sind betroffen?
Rundfunkgeräte, Computer und andere Elektro- und Elektronikgeräte wie z. B. Handys, Geschirrspülautomaten, Rasierapparate, Eierkocher, Gasentladungslampen etc. Das ElektroG findet Anwendung auf die meisten Elektrogeräte, die unter Nutzung von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern betrieben werden und im Anhang zum Gesetz in zehn Kategorien aufgelistet sind. Die betroffenen Geräte sind durch dieses Zeichen gekennzeichnet und es besagt, dass Elektronikaltgeräte nicht über die kommunale Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Tonne

Personenbezogene Daten
Tragen Sie, sofern Sie speicherfähige Medien einsenden, für die Unbrauchbarmachung der darauf befindlichen Daten – insbesondere personenbezogenen – Sorge. Die Löschung dieser Daten liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.

2. Rückgabemöglichkeiten mit Mercateo

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Elektroaltgeräte auch über Mercateo zu entsorgen. Sofern Sie dies wünschen, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten kostenlos zur Verfügung.

a.) Rückgabe von Großgeräten gem. § 17 Abs. 1 Nr. 1 ElektroG
Beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes bei Mercateo, können Sie ein Elektroaltgerät, dessen Funktionen im Wesentlichen zu denen des gekauften Neugerätes gleich sind, kostenlos zurückgeben. Zur Rückgabe sind Sie unter folgenden Voraussetzungen berechtigt:

  • Sie sind Endnutzer des Elektronikaltgerätes welches Sie zurückgeben möchten
  • Kauf eines Neugerätes
  • Altgerät entspricht dem Neugerät in Geräteart und erfüllt im Wesentlichen die gleichen Funktionen
  • Es handelt sich um ein Altgerät aus privaten Haushalten iSd § 3 Nr. 5 ElektroG

Die Rücknahme erfolgt durch unseren Rücknahmepartner „take-e-back“, an den durch diesen eingerichteten Rücknahmestellen, welche Sie unter folgendem Link finden: http://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden.

Bitte nehmen Sie zur Rückgabe Ihre Mercateo-Rechnung über den Kauf des Neugerätes mit.

b) Rückgabe von Kleingeräten gem. § 17 Abs. 2 Nr. 2 ElektroG
Es besteht für Sie die Möglichkeit, im haushaltsüblichen Rahmen, Ihre Elektronikkleingeräte bis 25 cm Kantenlänge kostenfrei an Mercateo abzugeben. Die Rücknahme erfolgt ebenfalls durch unseren Rücknahmepartner „take-e-back“, an den durch diesen eingerichteten Rücknahmestellen, welche Sie unter folgendem Link finden: http://www.take-e-back.de/Verbraucher-Ruecknahmestellen-finden.

Bitte beachten Sie, dass es aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist, einmal eingeschickte Elektroaltgeräte nach § 17 ElektroG, umzutauschen, zurück zu geben oder sonst in irgendeiner Form dem Verwertungskreislauf zu entziehen. Achten Sie daher sorgfältig auf die Auswahl des betreffenden Gerätes und tragen Sie, sofern Sie speicherfähige Medien einsenden, für die Unbrauchbarmachung der darauf befindlichen (personenbezogenen) Daten Sorge.