Höhensicherungsgerät mit Stahlseil Typ H Normen Wenn Personen in einer Höhe über 2 m arbeiten, müssen sie sich durch die Verwendung einer Schutzausrüstung gegen Absturz absichern. Außerdem muss ein Rettungsplan vorliegen, damit die Person im Fall eines Absturzes gerettet werden kann. Eine Schutzausrüstung gegen Absturz hält den Benutzer von der Stelle fern, an der ein Absturzrisiko besteht. Ein Auffangsystem ist erforderlich, wenn die Gefahr besteht, dass ein Arbeiter aus erhöhter Position abstürzen könnte. Dieses System besteht in jedem Fall aus 3 Elementen: einem Sicherheitsgeschirr, einem Auffanggerät und einem Anschlagpunkt, so dass im Fall eines Absturzes die Kraft, die auf die gesicherte Person wirkt, weniger als 6 kN beträgt. Allgemeine Hinweise für Auswahl und Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sowie zum Halten und Retten Regelwerk: - BGR 198 Regeln für den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz - BGR 199 Regeln für den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen zum Halten und Retten Auswahl und Anwendung: Bevor Ausrüstungsgegenstände der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zur Anwendung kommen, hat der Unternehmer für die jeweilige Arbeitssituation eine Gefährdungsanalyse zu erstellen. Personen, die mit PSA arbeiten, sind vom Unternehmer über die jeweiligen Risiken zu unterweisen und mindestens einmal jährlich im Umgang mit PSA gegen Absturz zu schulen. In schwierigen Arbeitssituationen ist es ratsam, den optimalen Schutz mit der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft abzustimmen. Produktübersicht (Auswahl) der PSA gegen Absturz sowie zum Halten und Retten - Abseilgeräte DIN EN 341 (Rettungsgeräte) - Mitlaufende Auffanggeräte an fester Führung DIN EN 353-1 (stationäre Einrichtungen, Stahlseile, Schienen) - Mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung DIN EN 353-2 (größere Bewegungsfreiheit durch längenverstellbare Seile mit Seilkürzer!) - Verbindungsmittel DIN EN 354 (stellen die Verbindung zwischen Anschlagpunkt und Auffanggurt her!) - Falldämpfer DIN EN 355 (reduzieren die bei einem Absturz auftretenden Kräfte!) - Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte DIN EN 358 (nur einzusetzen, wenn Absturzgefahr ausgeschlossen ist!) - Höhensicherungsgeräte DIN EN 360 (automatische Auffanggeräte) - Auffanggurte DIN EN 361 (Umschließen den Körper und fangen diesen beim Absturz auf!) - Verbindungselemente DIN EN 362 (Karabiner, Schäkel etc.) - Auffangsysteme DIN EN 363 (Komplettlösungen) - Anschlageinrichtungen/Anschlagpunkte DIN EN 735 - Sitzgurt DIN EN 813 Prüfung und Kennzeichen Gemäß der EG-Richtlinie 89/686 EWG sind Produkte, die den vorstehenden Normen entsprechen, als PSA der Kategorie III einzuordnen und einer EG-Baumusterprüfung zu unterziehen. Erst nach erfolgreicher Prüfung dürfen solche Produkte hergestellt und mit einer ordnungsgemäßen Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Daher ist immer darauf zu achten, dass diese Produkte mit dem CE-Zeichen in Verbindung mit einer vierstelligen Kennziffer, die für das jeweilige Prüfinstitut steht, gekennzeichnet sind. - Prüfverfahren DIN EN 364 - Anforderungen an Kennzeichnung und Gebrauchsanleitung DIN EN 365 Robustes, wartungsarmes Höhensicherungsgerät mit verzinktem Drahtseil, Aluminiumguss-Gehäuse, für vertikalen und horizontalen Einsatz zugelassen, auch als Lastsicherungsgerät erhältlich (Längen und Preise auf Anfrage). Weitere Informationen:  |  | WG-Nr.: | 677 | Gewicht: | 28,0 kg | Seillänge: | 42,0 m |
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