Notdusche nach EN 15 154 - 1/2
Für den Einsatz überall dort, wo die Gefahr des Personenbrandes oder der Verätzung besteht. Im Labor durch die BGR 120 und in der Industrie durch die UVV zwingend vorgeschrieben. Die sofortige Benutzung der Notdusche verhindert oftmals schwere Verletzungen und kann sogar lebensrettend sein. Mit großen robusten Bedienteilen, um auch im Notfall die Bedienung zu ermöglichen. Bedienteile aus rostfreiem Edelstahl. Augendusche
Strahlregler mit Staubkappen als Schutz gegen Verschmutzung. Kunststoff-Ausführung, mit Becken.
Bitte beachten Sie
Bei Unfällen mit Chemikalien oder brennbaren Flüssigkeiten ist eine schnelle Ersthilfe wichtig. Deshalb schreiben der Gesetzgeber und die BG Notduschen gemäß EN 15 154 - 1/2 (vormals DIN 12 899) vor. Notduschen müssen überall dort montiert werden, wo die Gefahr besteht, daß Arbeitnehmer sich mit Chemikalen kontaminieren können.