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Gefahrgutkoffer Typ A mit Schutzausrüstung nach GGVS und ADR, Maße: 270 x 250 x 95 mm, bei Gefahrguttransporten ist vom Gesetzgeber das Mitführen einer Schutzausrüstung gemäß Unfallmerkblatt vorgeschrieben, Schutzausrüstung muß für Fahrer und Beifahrer vorhanden sein, stabiler Kunststoff-Koffer für den Notfall, Inhalt: Feinstaubmaske FFP2S, Säureschutzbrille EN 166, CE, PVC-Schutzhandschuhe, CE, Kat. 2, Säureschutzschürze, Augenspülflasche, leer, Volumen: 0,7 l, mit Leitungswasser zu füllen
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