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Rettungslampen 


Ob in öffentlichen Gebäuden, Kinos, Einkaufszentren oder Parkhäusern – überall sind leuchtende Rettungszeichen angebracht. Sie dienen dazu, Menschen im Störfall den Weg nach Draußen zu zeigen. Schließlich kann es zu jederzeit z. B. durch einen Sturm oder Feuer zu einem Stromausfall kommen. Dann ist es wichtig, dass sich die im Inneren befindlichen Personen ohne Schwierigkeiten und Gefahr das Gebäude verlassen können. Der Einsatz von Sicherheits- und Notbeleuchtung ist sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Allgemeinbeleuchtung ausfällt und wirtschaftlicher sowie körperlicher Schaden entstehen kann. Die Anforderungen an diese Sicherheits- und Notbeleuchtung werden u.a. in der DIN EN 1838 geregelt.

Beleuchtung von Fluchtwegen

Bei der Notbeleuchtung unterscheidet man zwischen Ersatz- und Sicherheitsbeleuchtung. Letztere untergliedert man wiederum in Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbeleuchtung sowie die Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Bei Treppen, Schwellen oder kreuzenden Gängen ist eine Notbeleuchtung zusätzlich zur normalen Beleuchtung zu schaffen, um einen sicheren Flutweg zu gewährleisten. Zwischen einer und drei Stunden muss die Betriebsdauer einer solchen Notbeleuchtung betragen.

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Sofern es zu einem Stromausfall kommt, soll die Beleuchtung das gefahrenlose Verlassen von Gebäuden und ausreichende Sehbedingungen sowie Orientierung der Personen gewährleistet werden. Die Richtungshinweise, um den Notausgang zu finden, müssen klar erkennbar sein genau wie die Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.

Antipanikbeleuchtung an stark frequentierten Orten

Um einer eventuellen Panik an stark frequentierten Orten und offenen Flächen  vorzubeugen, ist eine Antipanikbeleuchtung wichtig. Sie soll ausreichende Lichtbedingungen bieten und so Orientierung schaffen, um den Rettungsweg sicher zu erreichen.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Arbeitsplätze, an denen mit laufenden Maschinen oder mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, gelten besondere Regeln. Dadurch sollen geeignete Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit des Bedienungspersonals und anderer in den Räumlichkeiten befindlicher Personen ermöglicht werden.

Rettungszeichen- und Hinweisleuchten für den Dauerbetrieb

In diesen beschriebenen Fällen kommen Notleuchten zum Einsatz. Das sind Leuchten, die mit Hilfe einer eigenen (Einzelbatterieleuchten) oder mit einer externen Energiequelle (Gruppenbatterie oder Zentralbatterieleuchten) funktionieren. Es werden dabei Not-, Rettungszeichen-, Sicherheits- und Hinweisleuchten unterschieden. Für die Dauerschaltung sind Rettungszeichen- und Hinweisleuchten vorgeschrieben. Oft sind Notlichtanlagen eine Kombination aus Hinweisschildern und allgemeinen Leuchten, welche über eine Notlichtfunktion verfügen. Solche Anlagen funktionieren entweder über die Stromversorgung oder aber direkt über die Leuchte durch eine Batterie.

Hinweise müssen leicht verständlich sein

Sicherheitsleuchten dienen der Beleuchtung und der Kennzeichnung von Rettungswegen, wofür wiederum unterschiedliche Leuchten erforderlich sind. Die Auffälligkeit eines Rettungszeichens und das Erkennen der Zeichenaussage hängen nicht nur von der Farbe und der Helligkeit des Zeichens, sondern auch von dessen Größe und Form ab. Hinweisleuchten unterliegen daher besonderen Regeln und Vorschriften. Sie müssen leicht verständlich, von Weitem erkennbar und an strategisch wichtigen Punkten platziert werden. Bei den Hinweisleuchten unterscheidet man zwischen durchleuchtete und beleuchtete Schilder.

LED löscht klassische Leuchtstofflampen ab

Im Bereich der Sicherheitsbeleuchtung zeichnet sich der Trend ab, klassische Leuchtstofflampen durch LED zu ersetzen. Hochwertige LEDs können eine Lebensdauer von 50.000 bis 80.000 Stunden haben, was angesichts steigender Betriebskosten und des veränderten Umweltbewusstseins der Bevölkerung ein nicht zu unterschätzender Faktor ist.

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