Mit Rechtsanwalt- und Notarstempel jeden Vorgang im Griff haben
Die Verwendung von Stempeln im Rechtsanwalts- oder Notariatswesen ist nicht wegzudenken. Am häufigsten werden
Textstempel und eckige bzw. runde
Siegelstempel verwendet. Mit den Siegelstempeln bestätigen Notare die Rechtsgültigkeit von Dokumenten wie Staatsverträgen, Urkunden und Vertragswerken. In Deutschland nutzen die Bundesbehörden das Bundeswappen und die Länderbehörden die Länderwappen. Neben weiteren kommunalen Wappen gibt es auch noch die kirchlichen Wappen. In
Anwaltskanzleien finden sich dagegen meist Textstempel, die es erlauben, jeden Vorgang und jedes Dokument zu markieren, beispielsweise Kopien für Verfahrensbeteiligten oder Fristnotierungen.
Holzstempel oder selbstfärbende Stempel
Der selbstfärbende Stempel erlaubt eine schnelle Bearbeitung, da das Abdrücken der Stempelplatte auf dem Stempelkissen eingespart wird. Die Holzstempel lassen sich einfach an einem
Stempelständer aufhängen und sind daher stets griffbereit. Mit Holzstempeln kann man jederzeit die Farbe des Stempelabdrucks durch ein neues
Stempelkissen per sofort abändern.
Welche Inhalte transportieren Notarstempel?
Die Rechtsanwalts- und Notarstempel fungieren beispielsweise als Beglaubigungs- und Vorgangsstempel. Hier handelt es sich um Aufdrucke wie „Beglaubigt Notar“ oder „beglaubigte Kopie Rechtsanwalt“, „Abschrift an Mandant“, „Abschrift an Gegner“, „Entwurf“ oder „Fristsache“ als Vorgangsstempel. Zusätzlich gibt es reine Informationsstempel wie „Eingegangen am“, „durch Bote zugestellt am“ oder „abgelegt am“. Hier ist als Ergänzung ein Datumsstempel als Bandstempel oder selbstfärbendem Stempel - auf jeden Fall von Vorteil.
Sichtbarkeit von Stempeln
Ein Stempel erreicht seine optimale Wirkung nur dann, wenn er gut sichtbar aufgetragen wird. Hier gibt es zum Anbringen der Stempel und zur Verwendung der Farben Gepflogenheiten, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben. Die Anlagen zu Schriftsätzen werden oben rechts in schwarz oder dunkelblau gekennzeichnet. Die Information zum Vorgang „Abschrift an Gegner“ findet sich meist in gleichen Farben rechts neben dem Adressfeld des Schriftstücks. Haftungsträchtige Informationen, die Fristen betreffen, werden dagegen meist in roter Farbe gestempelt, damit sie sofort ins Auge stechen.