Die Rückfahrleuchte leuchtet den Platz hinter dem Fahrzeug aus
Die Rückfahrleuchte bzw. der Rückfahrscheinwerfer soll die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls auch neben dem
Fahrzeug ausleuchten. Weiterhin dient die
Beleuchtung dazu, anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass das Fahrzeug sich rückwärts fortbewegt oder zu fahren beginnt. Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen in Deutschland Kraftfahrzeuge hinten mit entsprechenden Rückfahrleuchten in ein- oder zweifacher Ausführung ausgerüstet sein, die weißes Licht abgeben. Auch an einem Anhänger sind hinten entsprechende Rückfahrscheinwerfer zulässig. Bei den meisten Fahrzeugen sind diese Rückfahrscheinwerfer bereits in den normalen Rückleuchten integriert. Bei bestimmten Fahrzeugen (beispielsweise bei Anhängern) werden zum Teil auch separate Rückfahrscheinwerfer montiert.
Funktionsprinzip bzw. elektrische Schaltung
Rückfahrleuchten werden in der Regel über einen Schalter im Getriebe aktiviert, der bei eingelegtem Rückwärtsgang den entsprechenden Stromkreis schließt. Die Stromversorgung erfolgt hierbei über geschaltetes Plus (Klemme 15), an dem ausschließlich bei eingeschalteter Zündung eine Spannung anliegt. Insbesondere Rückfahrscheinwerfer mit einer höheren Leistung werden in der Regel über ein zusätzlich eingebautes Relais geschaltet, um die Stromstärke durch den Schalter im Getriebe zu reduzieren. Bei manchen Fahrzeugen mit Anhängerkupplung wird eine zusätzliche Schaltung verwendet, welche die Rückfahrleuchten am Zugfahrzeug abschaltet, sobald ein Anhänger mit dem Bordnetz verbunden wird. Diese Schaltung soll dazu dienen, Reflexionen am Anhänger durch die am Fahrzeug selbst angebrachten und aktivierten Rückfahrleuchten zu vermeiden.
Hinweise zur Montage
Am Fahrzeug ist mindestens eine Rückfahrleuchte vorgeschrieben. Eine zweite Leuchte ist zulässig bei Anhängern bis zu einer Länge von sechs Metern. Ab einer Länge von sechs Metern sind auch hier zwei Rückfahrleuchten vorgeschrieben. Die Anbauhöhe sollte zwischen 25 und 120 Zentimeter betragen. Soweit keine andere Bauartgenehmigung vorliegt oder eine andere Ausrichtung vorgeschrieben ist, müssen Rückfahrscheinwerfer so geneigt sein, dass sie die Fahrbahn nicht mehr als zehn Meter hinter dem Fahrzeug bzw. dem Anhänger ausleuchten. An bestimmten Fahrzeugen sind keine Rückfahrleuchten oder Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen sowie Krafträder. Werden an diesen Fahrzeugen jedoch trotzdem entsprechende Beleuchtungseinrichtungen angebracht, müssen Sie den gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Leuchtweite und die Montage entsprechen.
Sonderfall seitliche Rückfahrscheinwerfer
An bestimmten Fahrzeugen dürfen auch Rückfahrscheinwerfer angebracht werden, die nicht ausschließlich nach hinten, sondern auch seitlich Licht abgeben. Solche Beleuchtungseinrichtungen dürfen jedoch nur an Fahrzeugen mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu zehn Kilometern pro Stunde angebracht werden. Weiterhin muss eine Abschaltung durch einen separaten Schalter möglich sein.
Rückfahrleuchten mit Leuchtdioden statt Glühlampen
Immer häufiger werden auch Rückfahrleuchten mit
LEDs eingesetzt. Diese bieten den Vorteil einer geringen Stromaufnahme. Weiterhin ist bei diesem Leuchten kein umständlicher und lästiger
Glühlampenwechsel mehr erforderlich.