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„Notfallausrüstung“
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Für den Notfall gerüstet

Jeder Zeit kann es zu einem Unfall kommen, wo schnelles Eingreifen erforderlich ist. Gut, wenn Sie dann für den Ernstfall gerüstet sind. In Deutschland ist man per Gesetz verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, wenn sich der Hilfeleistende dadurch nicht selbst Gefahr begibt und ihm diese Maßnahmen zuzumuten sind. Dazu zählen beispielsweise das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Gefahren- oder Unfallstelle, die Betreuung von Verletzten, die lebensrettende Lagerung z. B. stabile Seitenlage oder die Wiederbelebung. Bei Unterlassung macht man sich strafbar.
Im Folgenden möchten wir kurz auf einige Beispiele eingehen, die zur Notfallausrüstung zählen:
  • Beatmungshilfen und Beatmungsmasken verwendet man, wenn eine Person bewusstlos ist und nicht mehr selbstständig atmet. Beatmungsfolien oder Taschenmasken eignen sich vor allem für Ersthelfer, um eine mögliche Hemmschwelle zu reduzieren. Für den professionellen Einsatz dienen Beatmungsbeutel (Ambubeutel), diese sollten allerdings nur von Ärzten oder vom Rettungsdienst angewendet werden.
  • In Laboren und überall dort, wo mit Chemikalien und gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, sind Notduschen gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll eine schnelle und effektive Erstversorgung gewährleistet werden, um Verbrühungen, Verätzungen oder Verbrennungen zu reduzieren. Man unterscheidet Augennotdusche und Körpernotduschen. Augennotduschen sind entweder direkt am Arbeitsplatz, an einem Ausgussbecken oder an der Wand befestigt. Tragbare Modelle sind Augenspülflaschen. Ganzkörperduschen werden an der Wand, an der Decke oder platzsparend über der Tür montiert.
  • Mit einem Erste-Hilfe-Koffer sind Sie im Notfall auf der sicheren Seite. Er ist sogar in Betrieben gesetzlich vorgeschrieben. Die Ausstattung ist von der Anzahl der Mitarbeiter und der Betriebsart – z. B. Verwaltung oder Baustelle – abhängig. Für diese Branchen gibt es Erste-Hilfe-Koffer mit speziellen DIN-Füllsätzen.
  • Bei einer Wundversorgung ist in jedem Fall auf Ihren eigenen Schutz zu achten. Verwenden Sie Einmalhandschuhe und lassen Sie die Person vorsichtshalber hinsetzen. Versorgen Sie die Wunde mit sauberem und sterilem Verband. Entfernen Sie Fremdkörper nicht, überlassen Sie dies dem Rettungsdienst.
  • Wie Sie sich im Notfall richtig verhalten und wie Sie einen Notruf absetzen, erläutern wir Ihnen unter dem Stichwort Erste Hilfe.

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Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen die Gesamtübersicht Notfallprogramm. So finden Sie Defibrillator, Verbrennungskoffer oder Krankentrage.
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