Übersicht | "Leuchtmittel für Fahrrad"Überbegriffe |
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Glühlampe, 3W, E10, 6V (2 Angebote) Glühlampe, Typ=E28006500, Durchmesser=10 mm, Lebensdauer=2000 h, Leistungsaufnahme=3 W, Länge=28 mm, Spannung=6 V, Strom=500 mA, Glühlampengrösse=T10, Glühlampensockel=E10 |
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ab € 1,07* pro Stück |
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Scharnberger + Hasenbein 93265 |
ab € 0,34* pro Stück |
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Orbitec Anzeigelampe 6 V / 2,7 W, E10 Sockel Ø 17mm (1 Angebot) Nennspannung = 6 V Lampensockel = E10 Stromstärke = 450 mA Durchmesser = 17mm Länge = 30 mm Linsenfarbe = Klar Lichtstärke = 30 lm Lebensdauer = 100h Leuchten E10 für Sicherheitseinheiten und Schut... |
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ab € 30,77* pro 10 Stück |
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ab € 10,40* pro 32 Stück |
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ab € 0,56* pro Stück |
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LED-Lampe 6V 15mA E10 Weiss (2 Angebote) LED-Lampe, Typ=LE2401C06W, Betriebstemperatur, max.=-999, Betriebstemperatur, min.=-999, Durchmesser=10 mm, Lichtintensität=-999, Lichtstrom=5 lm, Länge=24 mm, Spannung=6 V, Spitzenwellenlänge=-999... |
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ab € 6,19* pro Stück |
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ab € 5,91* pro 10 Stück |
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ab € 0,22* pro Stück |
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ab € 0,26* pro Stück |
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ab € 0,26* pro Stück |
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ab € 0,26* pro Stück |
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Scharnberger + Hasenbein 11020 |
ab € 1,811* pro Stück |
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Scharnberger + Hasenbein 81824 |
ab € 2,76* pro Stück |
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B.E.G. Brück Electronic 5752 |
ab € 6,26* pro Stück |
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ab € 0,71* pro Stück |
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Weitere Informationen zum Thema Leuchtmittel für Fahrrad | | | Leuchtmittel für Fahrräder mit und ohne Dynamo
Leuchtmittel für ein Fahrrad sind nach der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgeschrieben, wenn es im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden soll. Diese Vorschrift sowie die bautechnischen Anforderungen für Fahrräder sehen zudem vor, dass für den Betrieb der Leuchtmittel eine Lichtmaschine mit einer Nennleistung von mindestens 3 Watt und einer Nennspannung von mindestens 6 Volt vorhanden ist. Die Lichtmaschine eines Fahrrads ist der Dynamo. Die Notwendigkeit der Fahrradbeleuchtung ist zum einen gegeben, um die Fahrbahn zu beleuchten, zum anderen dient sie der Sicherheit des Radfahrers. Nur mit ausreichenden Beleuchtungen und Reflektoren ist das Fahrrad von allen Seiten weithin sichtbar. Die gültigen Vorschriften bezüglich der Fahrradbeleuchtung in Deutschland sind in der Straßenverkehrsordnung, § 67 (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrräder) festgelegt.
Leuchtmittel für ein Fahrrad mit Dynamo
Aktive Leuchtmittel für ein Fahrrad mit Dynamo-Betrieb sind zum einen der nach vorn ausgerichtete Fahrradscheinwerfer mit weißem Licht und zum anderen das nach hinten strahlende, rote Rücklicht. Darüber hinaus schreiben die Bauvorschriften passive Leuchtmittel für ein Fahrrad vor. Diese sind selbstreflektierende Seiten-, Front- und Heckreflektor. Nur die aktive Fahrradbeleuchtung ist mit Leuchtmitteln in Form kleiner Glühlampen oder LED-Lampen ausgestattet, die durch den Dynamo mit Strom versorgt werden. Scheinwerfer und Rücklicht sind zu diesem Zweck durch Kabel mit dem Dynamo verbunden. Der Fahrrad-Dynamo ist ein Wechselstromgenerator in Form eines Seitenläuferdynamos, eines Walzen- oder Speichendynamos sowie des komfortablen Nabendynamos. Insbesondere der Nabendynamo ist innerhalb der Fahrradnabe gut geschützt und daher wartungsfrei und langlebig. Der Nabendynamo schränkt den Fahrkomfort im Betrieb nicht ein.
Leuchtmittel für ein Rad ohne Dynamo
Da der Dynamo für Fahrräder gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht es nicht aus, das Fahrrad ausschließlich mit einer elektrischen Beleuchtung auszustatten. Der Betrieb einer batteriebetriebenen Fahrradbeleuchtung ist zwar zulässig, aber dennoch muss das Fahrrad mit einem Dynamo ausgestattet sein, der fest installierte Leuchtmittel für das Fahrrad mit Strom versorgen kann. Batterien können zusätzlich verwendet werden. Lediglich für Rennräder mit einem Gewicht, das geringer ist, als 11 kg, ist die ausschließlich batteriebetriebene Beleuchtung zulässig. Leuchtmittel für ein Fahrrad, die mit Akku oder Batterie ausgestattet und damit unabhängig von einem Dynamo sind, erhöhen die Sicherheit des Fahrrads, da sie zusätzlich zum Fahrlicht auch eine Standlichtfunktion erfüllen.
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