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  Handgelenkbandagen  Zum Expertenwissen

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„Handgelenkbandagen“
Überbegriffe
Boxbandage
Zur Stabilisierung der Handknöchel und -gelenke beim Boxsport.
Daumenbandage
Zur Daumenstabilisation, meist mit einem dorsalen Stab im Daumenbereich.
Handgelenk-Schlauchbandage
Zur Stabilisierung des Handgelenks, meist mit formbarer Schiene.
Handgelenkband (Bandage)
Zur Vorbeugung von und Unterstützung bei Handgelenkschmerzen.
Weitere Informationen zum Thema Handgelenkbandagen
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Bandagen als orthopädische Hilfsmittel

Als orthopädische Hilfsmittel stehen Bandagen aus elastischen Materialien zur Verfügung, die den Körper umschließen. Wird eine Bandage aus medizinischen Gründen gebraucht, um die ärztliche Behandlung wegen Erkrankungen des Muskel- oder Bandapparates zu begleiten oder zu unterstützen oder den Behandlungserfolg zu sichern, kommt grundsätzlich eine Leistungspflicht des Krankenversicherers in Betracht. Diese Pflicht wird aber darauf eingeschränkt, dass einer drohenden Behinderung vorgebeugt oder eine Behinderung ausgeglichen wird.

Einsatzzweck

Bandagen können nicht nur unterstützen oder stabilisieren, sondern auch Bewegungen lenken, wenn sie Stabilisierungselemente enthalten, und eng anliegend auch komprimieren

Bandagen nach Körperregionen

Bandagen lassen sich nach der Verwendung für bestimmte Körperregionen unterteilen.
Daher gibt es
  • Bandagen für den Rumpf
  • Bandagen für die oberen Extremitäten und
  • Bandagen für die unteren Extremitäten.

Bandagen für den Rumpf

Der Rumpf wird in bestimmte Bereiche unterteilt. Man erhält Bandagen
  • für die Schultern (die Gilchrist-Bandage, die Schulterbandage, die Schulterfixationsweste),
  • für den Bauch (die Abdominalstütze, die Nabelbruchbandage, die Bandbaubandage, die Narbenbruchbandage, die Stomabandage),
  • für den Rücken (die Rückenbandage) und
  • für das Becken (die Beckenbandage).
Die Narbenbruchbandage besitzt zusätzlich eine Pelotte (ein halbkugelförmiges Polster), die Gegendruck auf die Narbe ausübt, damit sie nicht aufbricht. Die Bauchbandagen (auch Leibbinden) dagegen sind in der Regel von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgenommen, außer bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung oder Bauchwandbruch.

Bandagen für die oberen Extremitäten

Dazu zählen Bandagen für verschiedene Gelenke, vom Daumen über den Ellbogen und auch unterstützende Bandagen wie Boxbandagen zum Schutz der Mittelhand oder schlicht Armtragegurte, in die man bandagierte oder eingegipste Unterarme zur Entlastung der Schulter einhängen kann.

Bandagen für die unteren Extremitäten

Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel für diverse Gelenke wie die Kniebandage, Sprungelenkbandage oder auch die Knöchelbandage. Zur Schonung von Sehnen und Bändern bzw. zur Kompression bestimmter Beinbereiche greift man dagegen auf die Achillessehnenbandage, die Wadenbandage oder auch die Oberschenkelbandage zurück. Speziell kann auch auf die Fußhaltung Einfluss genommen werden wie etwa mit einer Spreizfußbandage, die die gespreizten Fußknochen zusammenhält, oder dem Spitzfuß-Redressionsstrumpf, das Absenken des Vorderfußes unterdrückt werden.

Indikationen für Bandagen

Mit Bandagen können Zerrungen, Prellungen, Blutergüsse, Schwellungen, chronische Muskel- und Sehnenreizungen, chronische Gelenkentzündungen oder auch Rippenfrakturen behandelt werden. Sind Pelotten eingearbeitet, dienen die Bandagen dazu, Verletzungsfolgen im Weichteilbereich der Gelenke, Weichteilschwellungen, chronisch entzündliche Erkrankungen oder auch Hüftreifungsstörung (leichte Dysplasie) bei Kleinkindern zu vermeiden.

* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
UVP bedeutet „Unverbindliche Preisempfehlung“
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.