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  Behördenformulare  Zum Expertenwissen

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„Behördenformulare“
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Mit Behördenformularen bindende Erklärungen abgeben

Behördenformulare sind in erster Linie dazu da, gegenüber den Behörden und offiziellen Stellen rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben. Zum Teil sind durch diese Erklärungen zeitgleich und unzertrennlich auch Erklärungen gegenüber anderen Privatpersonen verbunden, die man wohlüberlegt mit diesen Personen im Vorfeld besprechen sollte, etwa wenn es um die Patientenverfügung geht und nahe Angehörige zum persönlichen Umfeld gehören.

Vollmachten im Gesundheitsbereich und darüber hinaus

Die Gesundheitsvollmacht hilft, wenn man von der Krankheit so beeinträchtigt ist, dass man seinen Willen nicht gegenüber Ärzten oder Personal durchsetzen kann. Mit einem Vollmachtsformular kann eine selbstbestimmte Person Einsicht in die Krankenunterlagen nehmen und der Durchsetzung des eigenen Behandlungswillens als Patient wirksam unterstützen. Die Patientenverfügung dagegen bringt Klarheit für die persönliche Vorsorge bei Unfall, Krankheit und im Alter. Hier handelt es sich um ein sehr umfangreiches Formular, das genauestens ausgefüllt werden sollte, um Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen abzunehmen. Ähnliches gilt in Bezug auf das Testament. Ohne Erben fällt Ihr Vermögen irgendwann an den Staat – Sie können aber auch eine Person, ein Unternehmen, ein Verein, Ihre Nachbarn oder eine Stiftung als Zuwendungsempfänger bestimmen.

Anwalts- und Gerichtsformulare

Der Anwalt benötigt für viele Erklärungen seines Mandanten, dessen schriftliche Vollmacht, sonst ist die Erklärung bei Widerspruch hinfällig. In der allgemein bekannten Prozessvollmacht, sind alle in Frage kommenden Erklärungen enthalten, sofern keine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Der Staat unterstützt zudem prozessführende, vermögenslose Parteien mit geringem Einkommen - was mit einem Prozesskostenhilfeantrag durch den Mandanten erreicht werden kann.

* Preise mit Sternchen sind Nettopreise zzgl. gesetzlich gültiger MwSt.
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Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.