Bau- und Handwerksformulare als Nachweis und Rechnungsgrundlage
Die Bauwirtschaft wird entweder von der öffentlichen Hand oder von privat beauftragt und jeder Bau verlangt nach der Genehmigung des Plans eine ordentliche fach- und sachgerechte Ausführung.
Formulare verschiedenster Art sind dabei eine unverzichtbare Unterstützung. Um einzelne Schritte hierbei zu dokumentieren gibt es Bau- und Handwerksformulare.
Das Bautagebuch, der Bautagesbericht
Mit dem
Bautagebuch lässt sich nachvollziehen, wie die Wetterbedingungen waren, wie viele Arbeitnehmer auf der Baustelle waren, wie lange sie gearbeitet haben, welche Fremdfirmen vor Ort waren, welche Behinderungen, Änderungen oder besondere Vorkommnisse geschehen sind und welche Tatsachen in einer Nachkalkulation zu berücksichtigen sind. Das Bautagebuch verfügt neben dem Original-DIN-A4-Blatt noch zwei Durchschläge, die man häufig Dank einfacher Perforierung aus dem Buch entnehmen kann. Der Bautagesbericht wird meist von Behörden für ausgeführte oder abgeänderte Arbeiten verlangt.
Der Rapport- bzw. Regiebericht als wichtiges Bauformular
Ein
Rapportbuch ist ideal, wenn man für die durchgeführten Arbeiten – die nicht in einem Leistungsverzeichnis aufgeführt sind - eine Unterschrift des Auftraggebers für Arbeitsleitung, Arbeitszeit und Material benötigt. Ein zusätzliches Feld erlaubt oft, den Einsatz von Arbeitsgeräten gesondert zu dokumentieren. Diese Rapportbücher gibt es als Tagesrapport- bzw. auch als
Wocherapportbücher.
Das Aufmaß – wichtig für die Kalkulation
Mit dem
Aufmaßbuch lässt sich dokumentieren, welche Bauleistungen erbracht wurden, indem man das Objekt auf der Baustelle tatsächlich aufmisst. Man kann den Leistungsumfang dann mit den in den Ausführungsplänen enthaltenen Angaben vergleichen. Optimaler Weise stimmen beide Angaben überein. Um das Aufmaß vor Ort zu bestimmen, erleichtern Skizzenbücher die Berechnung. Das Aufmaß ist Bestandteil der Rechnungs- und Materialkalkulation.
Verantwortlichkeiten
Bautagebücher werden geführt, um die Arbeitsstunden zu dokumentieren. Diese Dokumentation wird dann mit in die Lohnabrechnung einbezogen. Das Bautagebuch sollte immer vom Fachbauleiter, dem Bauherr und dem Handwerker unterschrieben sein und gilt als Beweisstück.