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Aktenvernichter – keine Chance für Wirtschaftskriminelle

Ihren Computer oder Laptop schützen Sie mit einer Firewall oder Antivirensoftware vor unerlaubtem Zugriff. Doch wie sieht es mit wichtigen Dokumenten wie Verträgen, Fehlkopien, Unternehmenskennzahlen, Kreditkartenabrechnungen, Personal- oder Patientenakten aus, die Sie nicht mehr benötigen? Oft landen diese einfach im Müll, ohne sie vorher unbrauchbar zu machen. Eine wahre Fundgrube für Wirtschaftskriminelle und Betrüger! Denn geraten sensible oder gar geheime Daten in falsche Hände, kann das schwerwiegende Folgen haben – wirtschaftliche Schäden, Schadenersatzforderungen oder sogar Freiheitsstrafen.
Ein Aktenvernichter - auch als Reißwolf oder Schredder bezeichnet - ist ein Gerät zum Vernichten von Papier, CDs, DVDs, Plastikkarten bis hin zu USB-Sticks, Speicherkarten oder ganzen Festplatten. Mit diesem Gerät zerkleinern Sie die vertraulichen Datenträger in kleine Teile. Damit können diese nicht mehr oder nur mit großen Mühen zusammengesetzt werden und sind damit vor fremdem Zugriff geschützt.

Wieso sollten Unternehmen Daten vernichten?

Papier ist immer noch der Datenträger Nummer 1 und daher der Papierkorb Geheimnisträger Nummer 1. Alle Dokumente, auf denen persönliche Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Bankverbindungen vermerkt sind, oder schützenswertes Schriftgut in Form von Firmen-Know-how, Verträgen oder Kundenlisten und sogar Fehlkopien sollten nicht einfach achtlos in den Müll geworfen, sondern mit dem Aktenvernichter zerkleinert und so für Dritte unbrauchbar gemacht werden.

Für wen sind meine Daten interessant?

Der Handel mit personenbezogenen Daten wie beispielsweise Kundendaten boomt. Viele Unternehmen, so genannte Adresshändler oder Listbroker, haben sich mittlerweile auf den Handel mit Adressdaten spezialisiert, betreiben dadurch Marktanalyse oder verkaufen diese an Dritte. Durch den nachlässigen Umgang mit persönlichen Daten wird es auch Betrügern und anderen Kriminellen oft leicht gemacht. Unterschätzen Sie nicht die Gefahren, die durch Datenmissbrauch entstehen könnten. Bedenken Sie, was passieren kann, wenn Vertrags- oder Entwicklungsentwürfe, Strategiepapiere, Marketingkampagnen, Kreditkartenabrechnungen oder Kundendaten in die falschen Hände geraten. Wirtschaft- und Industriespionage, Rufschädigung, gezielte Abwerbung Ihrer Kunden, Straftaten durch gefälschte Papiere in Ihrem Namen, Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht von Ärzten oder Rechtsanwälten sind keine Seltenheit, sogar Schadensersatzansprüche oder gar eine Freiheitsstrafen können drohen. Im schlimmsten Fall kann die Existenz des kompletten Unternehmens auf dem Spiel stehen.

Sicherheitsstufen der Aktenvernichter nach DIN 66399

Die Sicherheitsstufe nach DIN 66399 gibt an, wie fein das Papier oder die Datenträger zerschnitten oder zerkleinert werden und wie sicher demnach die Vernichtung der Daten ist. Dabei gilt, je höher die Stufe, desto kleiner werden die Partikel. Die DIN 66399 ersetzt die bisher gültige DIN 32757. Sie erweitert die bisher 5 Sicherheitsstufen um zwei weitere Stufen und schließt vor allem die Vernichtung digitaler Datenträger in die Betrachtungen ein.

Die DIN 66399 unterteilt die Datenvernichtung in 6 verschiedene Materialklassifizierungen, 3 Schutzklassen und 7 sich daraus ergebende Sicherheitsstufen.

Materialklassen

Materialklasse P Materialklasse F Materialklasse O Materialklasse T Materialklasse H Materialklasse E

Daten auf Papier oder sonstiger gedruckter Form in Originalgröße

Datenträger, die Informationen verkleinert darstellen, z. B. Kamerafilme

Optische Träger wie DVDs oder CDs

Magnetische Träger wie Magnetkarten oder Disketten

Elektronische Medien wie USB-Sticks oder Speicherkarten

Festplatten mit magnetischen Datenträgern

Schutzklassen

  • Schutzklasse 1: Standard-Schutz für interne Informationen und Datenträger, verlangt die Vernichtung nach den Sicherheitsstufen 1-3
  • Schutzklasse 2: Vertrauliche Daten, die stark geschützt werden müssen; verlangt die Vernichtung nach Sicherheitsstufen 3-5
  • Schutzklasse 3: Geheime Daten, die einem besonders starken Schutz unterliegen; verlangt die Vernichtung nach den Sicherheitsstufen 5 - 7
Die höchste Sicherheitsstufe 7 findet selten Anwendung, am gebräuchlichsten sind die Sicherheitsstufen 2 und 3. Alle Dokumente, auf denen Kundendaten sowie Firmendokumente stehen, sollten mindestens mit einem Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 3 vernichtet werden. Aktenvernichter der Stufe 6 wurden beispielsweise speziell für die amerikanische Regierung entwickelt und zerkleinern die Unterlagen in 1 x 5 mm kleine Partikel. Mit dem Stand der heutigen Technik ist es nahezu unmöglich, diese Unterlagen wieder zusammen zu setzen. Zusatzmaßnahmen wie das Vermischen oder Verpressen im direkt nachgeschalteten Prozess können die Vernichtungsgüte um eine Stufe erhöhen.

Sicherheitsstufen am Beispiel der Materialklassifizierung P

Sicherheitsstufe

Empfohlen für

Eigenschaften

Reproduzierbarkeit

Schnittbild Aktenvernichter Sicherheitstufe P1

allgemeines Schriftgut, welches unlesbar gemacht werden soll

Streifen: 12 mm oder kleiner

ohne besondere Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht ohne besonderen Zeitaufwand möglich

Schnittbild Aktenvernichter Sicherheitstufe P2

internes, nicht besonders vertrauliches Schriftgut

Streifen: 6 mm oder kleiner

mit Hilfsmitteln und nur mit besonderem Zeitaufwand möglich

Schnittbild Aktenvernichter Sicherheitstufe P3

vertrauliches Schriftgut

Partikel: 320 mm² oder kleiner

nur unter erheblichem Aufwand (Personen, Hilfsmittel, Zeit) möglich

Schnittbild Aktenvernichter Sicherheitstufe P4

Schriftgut mit sensiblen und vertraulichen Informationen

Partikel: 160 mm² oder kleiner

nur unter Verwendung gewerbeunüblicher Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen, die im Falle kleiner Auflagen sehr aufwändig sind, möglich

Schnittbild Aktenvernichter Sicherheitstufe P5

Geheime Informationen

Partikel: 30 mm² oder kleiner

nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich

Schnittbild Aktenvernichter Sicherheitstufe P6

geheime Dokumente, die besondere Sicherheitsvorkehrungen verlangen

Partikel: 10 mm² oder kleiner

nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich

Schnittbild Aktenvernichter Sicherheitstufe P7

geheimste Dokumente, in militärischen Bereichen oder Geheimdiensten

Partikel: 5 mm² oder kleiner

nach dem heutigen Stand der Technik unmöglich

Schnittleistung

Die Schnittleistung gibt die Anzahl der Blätter an, die gleichzeitig zerkleinert werden können. Wählen Sie eine höhere Sicherheitsstufe, so verringert sich normalerweise die Schnittleistung, da der Aufwand der Zerkleinerung höher ist. Die industrielle Vernichtung von Dokumenten stellt hier eine Ausnahme dar.

Vernichtbare Materialien

Die vorrangige Aufgabe eines Aktenvernichters ist das Zerkleinern von Papier. Einige Modelle können zusätzlich CDs/DVDs, Büroklammern, Heftklammern oder Kreditkarten bis hin zu ganzen Festplatten zerkleinern.

Der richtigen Aktenvernichter für jeden Anwendungsbereich

Der persönliche Aktenvernichter

Dieser relativ kleine Aktenvernichter ist für den Schreibtisch oder das Homeoffice bzw. für ein bis zwei Personen am besten geeignet, da er wenig Platz einnimmt. Das Auffangvolumen eines Schreibtisch-Aktenvernichters beträgt ca. 14 Liter. Aktenvernichter für einen Arbeitsplatz haben häufig eine relativ geringe Sicherheitsstufe. Wenn Sie persönliche Dokumente vernichten müssen, sollten Sie mindestens Aktenvernichter der Sicherheitsstufe 3 benutzen. Die Schnittleistung der Geräte liegt durchschnittlich bei ca. 10 Blatt.

Der Aktenvernichter für das Kleinbüro

Im Gegensatz zum Homeoffice oder dem Schreibtisch fallen im Kleinbüro mehr Unterlagen an, die vernichtet werden müssen, da sich häufig zwei bis zehn Personen einen Aktenvernichter teilen. Das Auffangvolumen eines Kleinbüro-Aktenvernichters sollte zwischen 15 und 34 Liter und die Schnittleistung zwischen durchschnittlich zehn bis zwölf Blatt betragen. Wir empfehlen mindestens die Sicherheitsstufe 3, sobald es sich um persönliche Daten handelt. Wählen Sie eine höhere Sicherheitsstufe, so verringert sich auch die Schnittleistung.

Der Aktenvernichter für die Abteilung oder Büroetagen

Für große Abteilungen ist eine Schnittleistung von 24 bis 30 Blatt, bei einer ganzen Etage entsprechend mehr, ratsam. Achten Sie darauf, dass der Aktenvernichter auch Büroklammern vernichten kann. Bürounterlagen sind häufig geheftet und es ist zeitaufwändig, Heftklammern zu entfernen. Für den Aktenvernichter einer Abteilung (maximal zehn bis 20 Personen) empfehlen wir ein Auffangvolumen zwischen 35 bis 99 Liter. Ein Etagen-Aktenvernichter sollte das Auffangvolumen zwischen 100 und 199 Liter betragen. Auch hier empfehlen wir mindestens die Sicherheitsstufe 3. Falls Dokumente im Format DIN A3 vernichtet werden müssen, so beachten Sie, dass die Arbeitsbreite mindestens 300 mm betragen muss, damit Sie die Unterlagen vorher nicht falten müssen.

Industrielle Vernichtung von Akten

Großmengen-Aktenvernichter eignen sich für die Vernichtung von Dokumenten eines ganzen Bürogebäudes und werden häufig im Keller deponiert, da diese sehr geräuschvoll (> 70 dBA) die Akten beseitigen. Schnittleistungen von durchschnittlich 100 bis 200 Blatt oder sogar mehr sind keine Seltenheit. Auch ist die Arbeitsbreite des Eingabefachs meist größer als 400 mm, so dass auch zusammengeknüllte Dokumente problemlos hineingeworfen werden können. Das Auffangvolumen beträgt dabei 200 Liter aufwärts. Büroklammern und Heftklammern stellen für diese Aktenvernichter kein Problem dar.

Vernichtung von CDs und DVDs

Für fast alle Bereiche ist es möglich, einen Aktenvernichter zu erwerben, der auch CDs, DVDs und Kundenkarten sowie diverse Plastikkarten vernichten kann. Einige CD-Vernichter bieten separate Auffangbeutel für Papier, CDs, DVDs und Plastikkarten. So ersparen Sie sich das Trennen der vernichteten Datenträger.


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