Gerade wenn die Tage kürzer werden, ist die richtige Beleuchtung des Arbeitsplatzes Grundvoraussetzung für gute Sichtverhältnisse, um Beschwerden wie Kopfschmerzen, Müdigkeit oder Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich zu vermeiden.
Hierzu empfiehlt der TÜV Rheinland eine Kombination aus direktem und indirektem, von der Decke oder den Wänden reflektiertem, Licht. Kommt eine Arbeitsplatzleuchte hinzu, können die Lichtverhältnisse an den persönlichen Bedarf angepasst werden.
Aktuelle Vorschriften sehen für einen Büroarbeitsplatz eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux vor. Da die Sehleistung im Alter abnimmt, kann für ältere Menschen auch eine höhere Beleuchtungsleistung von 750 bis 1.000 Lux sinnvoll sein. Wieviel Lux auf der Fläche ankommen, hängt von der Leistung und der Art des Leuchtmittels sowie von der Entfernung der Lichtquelle von der Arbeitsfläche ab.
Um Betriebskosten zu senken, setzen immer mehr Unternehmen auf Energieeffizienz. Darüber hinaus hat das EU-Parlament bereits im Februar 2009 das Glühlampenverbot beschlossen, welches die schrittweise Abschaffung von energetisch unwirtschaftlich gewordenen Leuchtmitteln zugunsten neuer und effizienter Beleuchtungstechniken, wie beispielsweise LEDs, nach sich zieht. Somit ist ein Umdenken nicht nur erwünscht, sondern obligatorisch.
Quelle: TÜV Rheinland AG, Lampenhelden GmbH
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